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28.07.2025 , 02:28 Uhr
Ich schätze sehr, dass diese Zeitung mit Nachdruck fordert, rechten „alternativen Wahrheiten“ und polemischen Vereinfachungen Fakten und Differenzierung entgegenzusetzen. Gerade deshalb bitte ich, auch hier bei aller Mitmenschlichkeit die Faktenlage nicht aus dem Blick zu verlieren: So tragisch die Abschiebung für die Familie und die ihrigen ist – rechtlich war die Entscheidung eindeutig und korrekt. Die jesidische Familie kam 2022 nach Deutschland, Jahre nachdem der IS im Irak militärisch besiegt war (Ende 2017). Auch wenn dort weiterhin Gefahren bestehen, haben Jesiden heute wieder einen vergleichbaren Schutz wie andere Minderheiten. Eine individuelle Verfolgung lag bei Ankunft nicht mehr vor – deshalb konnte (sic.!) kein Flüchtlingsschutz gewährt werden. Um es mit einem historischen Vergleich zu verdeutlichen: Auch wenn es menschlich absolut verständlich gewesen wäre, hätte eine jüdische Familie, die erst 1950 Deutschland verlassen hätte, in einem anderen Land kein „Asyl“ erhalten – obwohl sie in Deutschland Furchtbares erlebt hatte. So schwer das im Einzelfall ist: Asylrecht orientiert sich nicht an erlittenem Leid, sondern an aktueller, individueller Verfolgung.
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