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22.07.2025 , 06:17 Uhr
Irrsinn mit Methode: ich bekam nun eine Rechnung der Post von 50 Euro präsentiert, weil ich angeblich eine „Unregelmäßigkeit“ begangen, nämlich eine Briefmarke abermals verwendet hätte. Hintergrund ist, dass eine Warensendung trotz richtiger Adresse zu mir zurückkam, weil angeblich unzustellbar – nachdem der Besteller mir die von ihm angegebene Adresse als korrekt bestätigte habe ich das Buch, ohne erneut Porto zu zahlen, nochmals abgeschickt; es war schließlich ein Fehler der Post. Doch die Post besteht auf der Strafzahlung, „da die Beförderungsleistung bereits erbracht ist“. Aber dann hätte der Empfänger ja bereits beim ersten Zustellversuch erhalten müssen! Willkommen in Absurdistan. Zahlen müssen, obwohl die Leistung eben nicht erbracht wurde: Post-Alltag 2025. Die vermeintliche „Optimierung“ der Abläufe der Post AG – die eine Optimierung der Abläufe des Konzerns zu Lasten der Kunden bedeutet, z.B. indem es immer mehr Retouren aufgrund vermeintlicher „Unzustellbarkeit“ gibt, da die festen Zustellrouten im Konzern zugunsten permanent rotierender Routen das Zustellpersonal überfordern – darf doch nicht auf die Postkunden abgewälzt werden!
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