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23.12.2016 , 21:50 Uhr
BETTINA BOCKSCH ist nach 3-jährigem, unglaublich tapferem Kampf gegen den (Lungen-)Krebs am Morgen des 21.12.2016 verstorben.
So vielfältig war ihr persönlicher Einsatz gegen das verkehrs-, umwelt- und somit auch gesundheitsschädliche Projekt Stuttgart 21, dass es wohl niemanden gibt, der eine vollständige Übersicht über ihre oft still und leise geleisteten Hilfen aller Art geben könnte. Vielen dürfte sie als „Königin der Buttonkreation und -produktion“ bekannt geworden sein; ihrerseits wichtig war das schnelle Bekanntmachen der „Ingenieure22“-Initiative; unter anderem zu diesem Zweck ist sie 3 x auf der Montagsdemo-Bühne mit der ihr eigenen Mischung aus Nachdruck und Ruhe aufgetreten; beim „Stresstest der Parkschützer“ im Theaterhaus hat sie die Rolle der Kopfbahnhof-Verteidigerin mehr als nur gespielt, undundund …
Es ist überaus bitter, einen Mitmenschen, der sich buchstäblich mit Leib und Seele für das Allgemeinwohl eingesetzt hat, erst so lange an einer so grausamen Krankheit leiden und ihr schließlich erliegen zu sehen. Möge sie nun in Frieden ruhen.
Wer sie noch einmal in Wort und Bild erleben möchten, hier exemplarisch ein paar Aufzeichnungen:
Montagsdemo-Reden Bettina Bocksch: https://www.youtube.com/watch?v=P18Q2P981HQ (14.02.2011) https://www.youtube.com/watch?v=ttLMz7LvJ4c (31.10.2011) https://www.youtube.com/watch?v=RHoBfFc0ji0 (2.12.2012)
Stresstest der Parkschützer: https://www.youtube.com/watch?v=arCmrjUN-Qk (10.07.2011)
zum Beitrag02.12.2016 , 21:34 Uhr
Die Risiken sind beileibe nicht neu, wie die Überschrift insinuiert - Kritiker weisen seit vielen Jahren darauf hin. Und bei den Kosten liegt der Artikel ebenso daneben: KPMG hatte nur die Daten der DB und schrieb im Gefälligkeitsgutachten, was der Vorstand lesen wollte. Es werden aber Risiken aufgezählt, die sich in ihrer Summe dem Bericht des BRH annähern. Diese Abschnitte wurden von der DB wohlweislich verschwiegen - leider auch vom Autor.
zum Beitrag29.05.2015 , 13:55 Uhr
Das Versagen der Justiz in Deutschland bei NS-Verbrechen ist hinlänglich dokumentiert und bekannt. Anders als die Staatsanwaltschaft in Stuttgart hat diejenige in Hamburg wenigstens festgestellt, dass eine Anklage hier gerechtfertigt ist. Solange eine Beschwerde gegen die wackelige Einstellung aus gesundheitlichen Gründen auch nur den Hauch einer Chance bietet, sollte sie eingelegt werden.
Es geht dabei nicht darum, einen greisen Mörder auf seine letzten Tage einzusperren. Es geht darum, dass vor einem deutschen Gericht Anklage erhoben und verhandelt, im besten Fall Gerechtigkeit im Land der Täter geschaffen wird, und die Opfer und ihre Nachfahren endlich Genugtuung erfahren.
zum Beitrag29.04.2015 , 16:19 Uhr
Der Artikel enthält einen sachlichen Fehler, wenn der Autor schreibt:
“Die Hamburger Staatsanwaltschaft und die Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft hatten das deutsche Verfahren gegen Sommer einstellen wollen. … Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe folgte dem nicht.”
Richtig ist: Die Hamburger Staatsanwaltschaft ist erst nach dem Karslruher OLG-Beschluss eingeschaltet worden, da der letzte überlebende Täter in Hamburg wohnt. Eine Einstellung der Ermittlungen erfolgte bisher nur durch den Stuttgarter Oberstaatsanwalt Häußler nach fast 10 (!) Jahren Ermittlung. Die OLG-Entscheidung gilt als Ohrfeige für die Stuttgarter Justiz bis hinauf zum Ministerium, das die Fehlentscheidung abgesegnet hatte. Zum Umgang der deutschen Justiz mit NS-Richtern und -Tätern lese man z.B. "Die Zweite Schuld" von Ralph Giordano.
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