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25.06.2025 , 18:13 Uhr
die Frage ist doch, wovor das ProstSCHUTZGesetz schützen soll. Es schützt Sexarbeitende nicht * vor Stigmatisierung aller Art * vor großteils sehr prekären Arbeitsbedingungen * vor rassistischer, klassistischer, homophober, transphober Diskriminierung * vor mangelnder Krankenversicherung * vor ausbeuterischen Mieten der Betreiber * vor der Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten durch völlig übertriebene Sperrbezirksverordnungen, z.B. in München * vor Zeitverschwendung durch nervige Möchtegernkunden, die einen kostenlosen Sexchat oder kostenlosen Telefonsex wollen
Statt des ProstSchG bräuchte es eine SAPVo (Sexarbeitsplatzverordnung), die regelt, * wie ein Sexarbeitsplatz ausgestattet sein muss * welche Mieten angemessen sind in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren * welche Mietminderungen ich als Sexarbeiterin gegenüber dem Vermieter durchsetzen kann
Vielleicht bräuchte es auch ein HVG (Hurenvergütungsgesetz), parallel zum RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)?
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