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27.05.2025 , 23:12 Uhr
"Straßen sind dem Gemeingebrauch gewidmet"
na nach der Logik darf ich da dann auch Flanieren, Campen oder bei Bedarf Grillen.
Im Artikel steht es doch schon: "Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung entworfen wurden: Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“.
Das Anwohner zu ertragen haben das der Motorisierte Individualverkehr tut was er will zählt da mit Sicherheit nicht dazu...
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