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28.04.2016 , 12:02 Uhr
Der IQ ist die methodisch belastbarste Größe innerhalb der experimentellen Psychologie und "soziale Intelligenz" ist ein ziemlich umstrittenes weil nicht objekitivierbares und somit untestbares Konzept.
zum Beitrag30.03.2016 , 16:37 Uhr
Der Autor sollte vielleicht noch mal ein wenig Arithmetik pauken. Zu behaupten, Sanders könne auf keinen Fall gewinnen ist Kaffeesatzleserei. Rechnerisch kann er auf jeden Fall noch gewinnen und dass die Umfragen bisweilen groteske Fehleinschätzungen liefern, hat sich in den Vorwahlen bereits mehrfach gezeigt. Mir scheint, hier war der Wunsch Vater der Analyse.
zum Beitrag04.03.2016 , 23:07 Uhr
Informieren Sie sich bitte über Methamphetamin, bevor Sie über dieses Zeug so einen Unsinn schreiben. Die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen ist unwissenschaftlicher Unfug und liberale Drogenpolitik sollte - wie es in Tschechien oder Portugal der Fall ist - das Ziel haben, sämtlichen Drogenkosnusm zu entkriminalisieren und das eingesparte Geld dazu verwendet werden, Aufklärung und Entzugsangebote zu finanzieren. Tatsächlich süchtig von "harten" Drogen sind allerdings nur 20% ihrer Konsumenten. Ich denke es gibt gute Gründe dafür anzunehmen, dass es sich bei Herrn Beck ebenfalls um einen Gelegenheitskonsumenten handelt.
zum Beitrag04.03.2016 , 23:00 Uhr
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was an einem solchen Verhalten unmoralisch sein solle - schließlich schadet er, wenn überhaupt, nur sich selbst und schon gar nicht verstehe ich, warum ihm unterstellt wird, er sei süchtig, wie es Herr Kruse offenbar tut. 80% aller Drogenkonsumenten sind weder abhängig noch sonst irgendwie labil und ich denke, es gibt allen Grund dazu, Volker Beck zu unterstellen, dass er zu dieser Gruppe gehört.
zum Beitrag03.03.2016 , 18:53 Uhr
Kein guter Vergleich. Im Falle der Geldfälschung ist der Straftatbestand des § 146 StGB eindeutig erfüllt, im Falle des "Grabschens" ist es fraglich, ob überhaupt ein Straftatbestand erfüllt ist, weil Nötigung Zwang voraussetzt, der subjektive Wille eines anderen Menschen nicht ohne weiteres erkennbar ist und sexuell konnotierte Berührungen nicht grundsätzlich strafbewehrt sind. Sie werden dann strafbar, wenn sie erkennbar gegen den Willen des Opfers durchgeführtt werden. Die Alternative wäre, solche Berührungen nur dann ausnahmsweise nicht unter Strafe zu stellen, wenn eine erkennbare (verbale) Einwilligung vorliegt. Wer sicher gehen will, bräuchte aus Beweisgründen gar eine schriftliche Einwilligung, sofern keine Zeugen da sind. Hältst du das für eine gute Alternative?
zum Beitrag11.02.2016 , 18:31 Uhr
Es ist ganz einfach falsch, dass "eine Grenzschließung (...) mit der Dublin-III-Verordnung (...) nicht vereinbar" ist. Außerdem differenziert der Autor offenbar nicht zwischen Grenzkontrollen und Grenzschließungen.
zum Beitrag10.02.2016 , 20:30 Uhr
Es fällt mir (mal wieder) sehr schwer zu glauben, dass Herr Rath Jura studiert hat.
zum Beitrag18.01.2016 , 17:23 Uhr
Wenn man Berührungen per se unter Strafe stellte, wäre die nicht-strafbarkeit im Falle einer Genehmigung eine straflose Ausnahme. Das widerspricht allerdings sowohl der Rechtsdogmatik als auch dem gesunden Menschenverstand.
Im übrigen sind "eben solche Handlungen" wie in Köln gerade nicht straflos, da sie 1. innerhalb einer Gruppe und 2. gegen den konkludent ersichtlichen Willen der Opfer stattgefunden haben.
zum Beitrag17.01.2016 , 13:27 Uhr
"Dieser Mann will nach eigenen Bekundungen die freiheitliche-demokratische-Grundordnung demontieren (...)"
citation needed.
zum Beitrag12.01.2016 , 02:54 Uhr
Alle sexuellen Kontakte aufgrund von nötigendem Zwang sind bereits strafbar. Dasselbe gilt für alle sexuellen Kontakte, in denen eine schutzbedürftige Schwäche einer Person ein wirksames Einverständnis ausschließt. Es gibt keine Lücke im Sexualstrafrecht und selbst wenn diese absurden Forderungen sich durchsetzen sollten, schlösse dies mitnichten aus, dass sich solche (zu Recht bereits jetzt strafbaren) Taten wie in Köln oder Hamburg wiederholen.
zum Beitrag15.12.2015 , 07:32 Uhr
Nichts von den Vorfällen, die in den Tweets genannt werden, hat etwas mit Rassismus zu tun.
IQ-Tests kann man methodisch kritisieren, Verwechslungen sind menschlich und dass es in einigen Fächern vielleicht tatsächlich keine relevanten schwarzen Autoren gibt, ist eben so. Davon abgesehen erscheint es ohnehin etwas seltsam, die Hautfarbe eines Autors wissenschaftlicher Texte für relevant zu halten.
zum Beitrag15.12.2015 , 07:23 Uhr
Artefakt und Fälschung sind nicht bedeutungsgleich. IQ-Tests sind Artefakte, und dass Schwarze im Schnitt schlechter in IQ-Tests abschneiden als Weiße ist ein Faktum, und keine Fälschung. Die Gründe dafür sind wiederum umstritten.
Ich finde es ehrlich gesagt immer wieder seltsam, wenn nackte empirische Daten als "rassistisch", "sexisitisch" oder sonst irgendwie "isch" bezeichnet werden.
zum Beitrag26.09.2015 , 12:00 Uhr
§§ 57 und 58, Aufenthaltsgesetz.
zum Beitrag25.09.2015 , 13:50 Uhr
"Merkel und die Länder wollen abgelehnten Asylbewerbern, die nicht freiwillig ausreisen, jede Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz streichen – bis auf das „unabdingbar Notwendige“. Will der Staat in Zukunft also verzweifelten Menschen, die sich ihm nicht unterordnen, das Existenzminimum kürzen?"
Der Staat könnte sie auch gleich abschieben, aber ich habe den Eindruck, das wäre auch nicht in ihrem Sinne. Mit welchem Argument sollte man denn Menschen, die gegen das Gesetz verstoßen und sich illegal in Deutschland aufhalten, irgendwelche über dem Existenzminimum liegenden Leistungen gewähren? Ich verstehe nicht mal ansatzweise, wo die Kritik hier überhaupt ansetzt.
"Dann könnte der Gesetzgeber sich zum Beispiel auch überlegen, Hartz IV-Bezieher, die einen ungeliebten Job nicht annehmen, aus ihrer Wohnung zu werfen."
Nein, könnte er nicht. Sofern die Wohnung platzmäßig angemessen ist, hat jeder Hartz IV Bezieher einen Anspruch auf Übernahme von Wohn-und Heizkosten. Ein abgelehnter Asylbewerber hat überhaupt keine Ansprüche, die über die in den Grundrechten verankerten Menschenrechte hinausgehen, weil er keine Bürgerrechte genießt. Die Idee, man müsse Menschen aus der EU Asyl gewähren, führt widerum das ganze EU-Recht ad absurdum.
"Die Stärke eines Rechtsstaates zeigt sich gerade in seinem Umgang mit Schwachen, die Menschenwürde gilt auch für diejenigen, die Gesetze nicht achten. "
Die Menschenwürde wird durch die in dem Artikel kritisierten Maßnahmen überhaupt nicht tangiert. Das Nicht-Achten von Gesetzen führt zu Sanktionierung, und die Sanktion der Wahl für illegalen Aufenthalt sollte die Ausweisung sein. Alles andere wäre eine legitimierte Duldung eines Rechtsbruchs, was widersprüchlich ist und die Rechtssicherheit verletzt.
zum Beitrag25.09.2015 , 13:50 Uhr
"Zunächst arbeiten Merkel und die Länderchefs mit einer handfesten Unterstellung. Viele Flüchtlinge suchen doch gar nicht Schutz, sie wollen etwas bei uns abgreifen – unseren Reichtum, unser Geld, unsere Sozialleistungen."
Soso... Arbeitet auch jeder Mieter mit einer handfesten Unterstellung, wenn er seine Wohnungstür abschließt? Oder der Zoll, wenn er Reisende am Flughafen kontrolliert? Mal ganz davon abgesehen, dass dieses Unterstellungsargument schon deshalb völliger Unsinn ist, weil es Leistungserschleichung ebenso wie Schmuggel und Einbruchsdelikte empirisch nachweisbar gibt, geht es darum, die Möglichkeiten zur Begehung einer solchen, die Allgemeinheit schädigenden Straftat so stark wie möglich einzuschränken.
"Wer so denkt, sollte sich kurz vor Augen führen, wie tief empfunden Not sein muss, wenn Menschen freiwillig ihre Familie, ihre Freunde und ihre Heimat zurücklassen, um auf eine lebensgefährliche Reise zu gehen."
Wer meint, man sollte sich ohne handfeste Daten seiner Fanatsie hingeben und auf dieser Vorstellung beruhend dann sein Handeln begründen, verhält sich irrational. Warum sollen denn jetzt auf einmal tatsächliche Unterstellungen zu Gunsten des Asylbewerbers handlungsleitend sein, während auf empirischen Daten beruhende Prophylaxe von Straftaten unerwünscht ist?
"Der Staat wird Asylbewerber bis zu sechs Monate in völlig überfüllte Erstaufnahmeeinrichtungen sperren, nicht nur drei wie bisher."
Erstens sind Asylbewerber nicht eingesperrt, und zweitens sollte es selbst der taz-Redaktion zu Ohren gekommen sein, dass die Menge an Unterkünften begrenzt ist. Die bloße Zahl an Asylbewerbern zwingt den Staat zu diesen Maßnahmen. Die Alternative wären Enteignungen, die wiederum gegen das Grundgesetz verstoßen.
zum Beitrag13.09.2015 , 21:26 Uhr
So weit ich weiß, ist gebären im allegemeinen nicht tödlich.
zum Beitrag13.09.2015 , 21:16 Uhr
Das Image nicht zu verspielen soll wichtiger sein, als nach der offensichtlichen Erkenntnis zu handeln, dass Deutschland mit dem Flüchtlingsansturm heillos überfordert ist und die Stimmung im Land zu kippen droht? Man soll lieber Bilder von Schlagbäumen vermeiden als den öffentlichen Frieden nicht zu gefährden?
Frau Havertz scheint eine ziemlich absurde Vorstellung der Prioritäten einer Regierungchefin zu haben...
zum Beitrag