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08.04.2015 , 21:31 Uhr
Die Kirche sollten alle mal im Dorf lassen und sich auf die Ursprünge besinnen. Anlass für Riester war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Die 3% sollten kapitalgedeckt über Riester geschlossen werden. Vergessen wurde leider nur, die Leistungsphase von der Anrechnung bei der Bemessung von grundsichernden staatlichen Leistungen freizustellen.
In einer Extrem-Situation, in der z.B. ein lediger alleinerziehender mit zwei kleinen Kindern über einen Eingenbeitrag von 60€ p.a. 754€ p.a. Zulagen über den kompletten prämienbelasteten Zeitraum vereinnahmt, kann die interne Kostenstruktur des Anbieter sein, wie sie will: Zum Verrentungszeitpunkt muss der Anbieter Eigenbeiträge und Zulagen garantieren. Selbst wenn der Vertrag intern keinen Ertrag abgeworfen hat, muss der Vertrag garantiert das 13,57-fache des Eigenbeitrag abwerfen. Wäre also die Rentenreform richtig gemacht worden, würde die Riester-Renten sich insbesondere für die kleinen Leute rechnen. Der Makel haftet also originär nicht der Riester-Rente, sondern der Rentenreform an. LG Gabor Törö
BTW: Ohne jeden Zweifel decken die am Markt verfügbaren Riestertarife, das komplette Spektrum des Ertragbaren ab...
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