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30.07.2015 , 08:37 Uhr
Privat fürs Alter vorgesorgt und unterm Strich ein Verlustgeschäft - so geht es vielen Rentnern, die über ihre Firma eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben. Denn der Staat holt sich nachträglich fast 20 Prozent des Guthabens , sobald die Auszahlung desVertrages erfolgt ist
Denn mit dem sogenannten Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurde beschlossen, dass die Rentner ab dem 1. Januar 2004 zur Kasse gebeten werden und auf alle Auszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Betroffen sind 8,3 Millionen Policen. Daraus ergeben sich etwa 33 Milliarden Euro Beitragszahlungen. Geschätz gut 6 Millionen Rentner werden vorgeführt. Bittere Erkenntnis der SPD glaben kommt dir teuer zu stehen.......
zum Beitrag01.04.2015 , 13:02 Uhr
Also, die SPD hält Kurs. Machmal für den einfach gestrickten Bürger nicht erkennbar. .... Niemand braucht Angst zu haben....Ahja...Seit 1. Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen − unabhängig davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind − auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten. Das betrifft auch Direktversicherungen, die nach dem 1.1.2004 als Kapitalabfindung ausgezahlt werden.
Diese einschneidenden Änderungen sind von der SPD herbeigeführt worden. Gegen eine Politik, die sich gegen Bürger, die Eigenvorsorge betreiben richtet protestiere ich entschieden. Es wurde in bestehende Verträge eingegriffen. Ohne jegliche Rücksicht. Ein Schutz von Altverträgen ist nicht gegeben. Durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge wurde der Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet, die vor der Gesetzesänderung abgeschlossen wurden.Wichtige rechtsstaatliche Prinzipien werden verletzt: Bestandsschutz, Vertragstreue, Gerechtigkeit, Vertrauen.
Die Beitragspflicht wird rückwirkend auch für Altverträge angewandt, selbst Verträge aus den 70er und 80er Jahren sind betroffen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war den Versicherten nicht bewusst, dass fast 20% ihrer Auszahlung später an die Krankenkasse geht.
Völlig unbeachtet bleibt auch die persönliche Situation und das geringe Einkommen aus Rentenbezug behinderter Menschen.
Aber dafür stimmt die Frauenquote. Die Statistik verrät Altersarmut trifft mehr Frauen als Männer. Die Richtung stimmt schon mal....
zum Beitrag25.03.2015 , 15:42 Uhr
Seit 1. Januar 2004 müssen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen − unabhängig davon, ob sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind − auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung entrichten. Das betrifft auch Direktversicherungen, die nach dem 1.1.2004 als Kapitalabfindung ausgezahlt werden.
Diese einschneidenden Änderungen sind von der SPD herbeigeführt worden. Eine Politik, die sich gegen Bürger, die Eigenvorsorge betreiben richtet. Es wurde in bestehende Verträge eingegriffen. Ohne jegliche Rücksicht.Schutz von Altverträgen ist nicht gegeben. Durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge wurde der Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet, die vor der Gesetzesänderung abgeschlossen wurden.Wichtige rechtsstaatliche Prinzipien werden verletzt: Bestandsschutz, Vertragstreue, Gerechtigkeit, Vertrauen.
Die Beitragspflicht wird rückwirkend auch für Altverträge angewandt, selbst Verträge aus den 70er und 80er Jahren sind betroffen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war den Versicherten nicht bewusst, dass fast 20% ihrer Auszahlung später an die Krankenkasse geht.
Plusminus berichtet am 25. März im 1. Programm um 21.45....Info http://goo.gl/wn17KB
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