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19.12.2024 , 15:34 Uhr
Moin, in der Verordnung steht "Messer aller Art, auch Taschenmesser", insofern sind diese auch erfasst. Viele Grüße, Friederike Gräff
zum Beitrag19.12.2024 , 15:32 Uhr
Moin, das stimmt: die Ausnahmeregelungen haben diesen Passus. Wobei ja gleichzeitig die Regel gilt, dass der Transport " in geschlossenen Behältnissen oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern" erlaubt ist. Viele Grüße, Friederike Gräff
zum Beitrag20.08.2019 , 11:19 Uhr
So ist es - Danke für den Hinweis. Ich habe das im Text geändert. Viele Grüße, Friederike Gräff
zum Beitrag22.10.2015 , 10:17 Uhr
Guten Tag,
das war in der Tat schlecht berlinert - ich habe es geändert,
freundliche Grüße,
Friederike Gräff
zum Beitrag