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11.03.2015 , 13:55 Uhr
Die Pressfreiheit des Art.5 GG ist ein Abwehrrecht der Presse gegenüber der staatlichen Gewalt. Wenn der VDS-Präsident Erich Laaser ein Grundrecht verletzt sieht, indem Dynamo Dresden sein Hausrecht ausübt, so täuscht er sich, da Dynamo Dresden kein Teil einer staatlichen Gewalt (mehr) ist.
i.Ü. sehe ich im Verhalten von Dynamo Dresden keine Verletzung der Pressefreiheit, da ja (anscheinend) nicht verlangt worden ist, den Artikel zu entfernen. Darüber hinaus sollte Dynamo auch von seinem Recht Gebrauch machen dürfen, unerwünschte Personen den Zugang zu ihrem Stadion zu verwehren.
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