Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
09.09.2015 , 13:54 Uhr
„Diese "Niedrigpreisphasen" werden immer häufiger kommen und immer heftiger werden.“ Auf welcher Grundlagen beruht diese Einschätzung? Meines Wissens tendieren die meisten Perspektiven auf breiter Front eher zu langfristig stiegen Preisen.
Ja, Exportzuschüsse werden im GAP nirgends angewendet aber die Subventionen haben ja schon noch ihre Begründung (aber das kann sich ja jeder selbst erschließen).
zum Beitrag09.09.2015 , 13:35 Uhr
@ Christina de Havilland
Hey, die Interpretation der Ergebnisse dieser Studien entsprechen nicht dem allg. wissenschaftlichen Konsens. Milch mit zahlreichen Krankheiten in Verbindung zu bringen ist nicht mehr als eine unbewiesene Vermutung. Die Laktosetoleranz ist ein evolutionärer Vorteil den sich vor allen die Menschen des nördlichen und europäischen Raumes vor über 10.000 Jahren aneigneten und die Besiedlung dieser Regionen erst erfolgreich gestaltete. Es haben schlicht jene besser überlebt, die Milch und Milchprodukte als Grundnahrungsmittel in ihren Speiseplan integrieren konnten. Was dann von den wilden Behauptungen übrig bleibt ist vor allem der Tierschutz, den man sich über fragwürdige Wege schmackhaft machen möchte.
zum Beitrag08.09.2015 , 13:53 Uhr
Der Kommentar ist schwach. Das Wort Dumpingpreis ist irreführend, denn was wir zur Zeit erleben ist eine marktbedingte Niedrigpreisphase. Und dass nicht nur bei Milch und Fleisch. Weltweit laufen Rekordernten ein und Überproduktion sowie hohe Lagerbestände bei Rohstoffen treffen auf eine schrumpfende/stagnierende Nachfrage.
Die Milchwirtschaft hatte lang genug Zeit sich auf die momentan vorherrschende Marktlage einzustellen, die Deregulierung durch die Abschaffung der zentralgeplanten Angebotssteuerung (Milchquote) wurde seit Jahren angestrebt. Es gab entsprechende Übergangsfristen. Und die Deregulierung findet nicht grundlos statt, mit Überkapazitäten kämpft die gemeinsame Agrarpolitik der EU seit den 80ern. Dass der Wandel von einer Struktur des Überangebotes hin zu einer Struktur des Marktgleichgewichtes nicht ohne Strukturbrüche von Statten gehen kann ist normal, dennoch bleibt es nur eine vorrübergehende Phase.
Und noch zu zwei Punkten des Artikels: Exportzuschüsse sind im GAP grundsätzlich nicht mehr vorgesehen und der Anbau von Cash Crops (wie eben für den Export bestimmtes Soja) leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung jener Länder (u.a. beflügeln sie die Modernisierung der dortigen Landwirtschaft, erhöhen die Einkommen auch in strukturschwachen Regionen und stellen wichtige Deviseneinnahmen dar (was Preisstabilisierend wirkt und für wichtige Importe voraussetzend ist), das sollte man nicht außer acht lassen).
zum Beitrag02.09.2015 , 12:49 Uhr
waad
zum Beitrag05.05.2015 , 18:48 Uhr
@Andreas J
Spielt doch keine Rolle unter welcher Regierung der Vertrag zustande kommt, solang es sich für beide Seiten um ein ausgewogenes Geschäft handelt. Selbst wenn dieser Nkurunziza nicht mehr ist, werden die Geschäfte noch weiter gehen und das Land wird von der Erschließung und Nutzung seiner Ressourcen profitieren. Im Gegensatz zu einem staatlichen Unternehmen einer totalitären Autokratie ist eine private Aktiengesellschaft aus einer intakten Demokratie doch ein klarer Vorteil. Darüber hinaus ist dieses Geschäft ein bescheidener Beitrag dazu, das Quasimonopol der Chinesen im Bereich der seltenen Erden zu unterwandern. Ein Geschäft von dem alle profitieren.
zum Beitrag16.04.2015 , 12:53 Uhr
Bei einem solch willkürlichen hin und her greift glücklicher Weise das Investitionsschutzabkommen. Muss der Staat halt die Vertäge rückabwickeln, die Einnahmen aus den Schürfrechten zurückzahlen sowie Entschädigungen für die geleisteten Investitionen zahlen. Und ach ja, eine Mrd. fällt ja auch nicht einfach so vom Himmel, die Zinsen und Zinseszinsen muss man auch noch berücksichtigen. Da ist Vertragtreue und die damit verbundenen Steuereinnahmen und 5.000 gut bezahlte Jobs sowie weitere abghängige Jobs doch eine gute Alternative.
zum Beitrag17.03.2015 , 12:56 Uhr
Lächerlich, ein idealistischer Versuch ohne auch nur den geringsten Ansatz auf Erfolg. Wenn ich nen Sonnenbrand bekommen habe, dann klopf ich auch nicht an das Werkstor von VW...
zum Beitrag12.03.2015 , 15:13 Uhr
Es gibt eine rechtsstaatliche Definition von Eigentum und denen daran geknüpften Rechten und Pflichten. Ich verstehe nicht wie sie darauf kommen, dass jemand der tot ist sein Vermögen verwaltet aber gleichzeitig anerkennen, dass es Möglichkeiten gibt vor dem Tod dinge in die Wege zu leiten. Falls sie das Erbe meinen und vielleicht darauf anspielen, dass der Unternehmer sein Vermögen schon zu Lebzeiten vererben soll, dann muss ich darauf verweisen, dass der Erblasser sein Testament und damit seine Willenserklärung schon zu Lebzeiten verfasst hat. Und selbst wenn er nichts verfügt hat, so besteht ja noch immer das gesetzliche Erbrecht, das aus dem Eigentumsrecht heraus besteht.
Würde man den Menschen ein Recht auf Erbschaft absprechen, was würden diese dann wohl tun? Vollkommen absurd diese Vorstellung, genauso, dass die Angestellten das Eigentum an der Firmer erlangen….
zum Beitrag12.03.2015 , 12:13 Uhr
"Und überhaupt sind Ihre Einlassungen hier genau die Argumente, die immer wieder vorgebracht werden und denen der Artikel mit berechtigten Argumenten widerspricht."
Welche Argumente denn? Das die Unternehmen nicht bankrott gehen? Stimmt, notfalls nimmt man einen Kredit auf oder holt sich fremde Investoren ins Boot. Der Artikel liefert keine hinreichenden Argumente für die Erbschaftssteuer. Zumal überhaupt nicht die gesamtgesellschaftlichen Folgen in Erwägung gezogen werden. Die fundamentale Grundlage des langfristigen gesellschaftlichen Wohlstandsniveaus wird von den Befürwortern nie konkret reflektiert. Es bleibt immer nur bei oberflächlichen Allgemeinplätzen, die noch nicht einmal belegt sind.
zum Beitrag12.03.2015 , 09:16 Uhr
Zweiter Punkt: was in dem Kommentar hier verhöhnt wird, das Vermögen der Unternehmer steckt in den Unternehmen. Selbst wenn der mit voller Neid betrachtet Erbe bis zu seiner persönlichen Einbringung ins Geschäft (also schon vor dem Erbfall), nichts zum Vermögensaufbei beigetragen hat, so wird er es doch wohl tun, wenn nach bisheriger Regelung die Steuern gespart werden sollen. Würde das Geld nicht in der Unternehmung belassen, dann fällt die Steuer an. Natürlich ist es ein gravierender Einschnitt für einen Unternehmer, wenn 16% des Vermögens abfließen sollen. Volkswirtschaftlich betrachtet würde dieses Geld zum einen seiner produktiven Anwendung entzogen werden, zum anderen führt allein schon die Gewissheit einer solchen Zahlung zu einer massiven Beeinflussung der unternehmerischen Entscheidungen. Investitionen werden aufgeschoben usw., das behindert wiederum die Entwicklung. Ein weiterer volkswirtschaftlicher Punkt ist, dass für ein fortgesetztes stetiges Wachstum eine immer höhere Anwendung von Kapital und Technik pro Arbeiter (Produktivitätssteigerung) nötig wird. Es ist also nötig, dass fortwährend Kapital akkumuliert wird, um den Wohlstand der Gesamtgesellschaft weiter zu steigern (zudem beziehen sich die Lohnerhöhungen in der Regel auf Produktivitätssteigerungen). Da es relativ wenige Unternehmer gibt, ist es also nur eine zwangsläufige Folge, dass die Kapitalkonzentration stetig zunimmt.
Drittens: Wie oben gesagt, gibt es keine wissenschaftlich begründbare Notwendigkeit für eine Erbschaftssteuer, es ist also eine rein „ethische“ Frage. Da die häufig in dieser Diskussion hervorgebrachten Argumente nicht bewiesen sind, können sie nur als Verschleierung des wahren Grundes dienen, dem Neid. Doch wie die Umfragen ergeben, unterliegen die meisten Menschen nicht solch einer Denke, denn sie schätzen sich selbst viel wohlhabender ein als sie es in der Realität sind.
zum Beitrag12.03.2015 , 09:15 Uhr
Erster Punkt: Bisher konnte niemand nachweisen, dass eine Vermögenskonzentration in einer soliden Gesellschaft wie der deutschen, langfristig negative Auswirkungen hat, weder auf das Wachstum, noch auf die Gesellschaft an sich. Denn die wirtschaftenden Menschen werden immer eine Minderheit bleiben, eine Minderheit die in der Demokratie leicht überstimmt wird (sehen wir ja auch oft, 50-60% der Wählerstimmen sind eher links orientiert). Auch driften die Leute nicht sozial ab, denn sie werden nicht ärmer, ihr Einkommen wächst stetig. Und in den meisten Umfragen empfinden sich die Leute selbst in der Relation zur Gesamtgesellschaft wohlhabender als es die reale Vermögensverteilung angibt.
zum Beitrag12.03.2015 , 08:22 Uhr
Tut es nicht, die Pflicht der Gewerkschaft bestimmte Dienstleistungen zur Verfügung zustellen ergibt sich aus anderen Gesetzen die auch in nicht- "right-to-work" Bundesstaaten gelten. Das ist die "Duty of fair representation", diese Dienste beschränken sich aber auf bestimmte Beschwerderechte, nicht auf individuelle Lohnverhandlungen. Bei uns wird sowas über den Betriebsrat auf Kosten des Arbeitgebers geregelt und ist somit schon im Lohn aller Arbeitnehmer berücksichtigt. Trotzdem gehen die Rechte amerikanischer Gewerkschaften viel weiter als die der deutschen.
zum Beitrag11.03.2015 , 16:04 Uhr
Woran machen Sie das fest? Eine Gewerkschaft ist nur so willensstark wie seine Mitglieder. Außerdem gibt es bei uns auch Betriebsräte, diese nehmen den Gewerkschaften oft schon viel Arbeit ab.
zum Beitrag11.03.2015 , 12:17 Uhr
Ich bitte um eine bessere Researche, dieser Text lässt das Gesetz als etwas typisch asozial-amerikanisches darstehen. Sie schreiben "So benannte Gesetze verbieten es Gewerkschaften, Mitgliedsbeiträge von sämtlichen Beschäftigten eines Betriebs einzutreiben." Hört sich ja komisch an, aber nur in einem deutschen/europäischen Ohr. Denn das Gesetz verbietet es Gewerkschaften von Mitarbeitern, unabhängig davon ob sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht, Beiträge einzufordern. Eine Tatsache welche in Deutschland bereits durch die Koalitonsfreiheit im GG verankert ist. In der ganzen EU ist eine solche Praktik zurecht verboten. Schließlich ist der Austritt aus der Gewerkschaft und die damit verbundene Verwehrung von Beiträgen eine Sanktionsmöglichkeit der Mitglieder. Auch in Deutschland ist nur eine Minderheit gewerkschaftlich organisiert, unsere Gewerkschaften machen nicht gerade den Eindruck, dass sie finanziell ausbluten würden. Auch würde hier niemand auf die Idee kommen, dass eine derartige Auslegung der Koalitionsfreiheit gewerkschaftsfeindlich ist oder die Rechte der Arbeitnehmer einschränkt. Eher ist es eine Selbstverständlichkeit. Kein Wunder also, dass auch die hier skurpellos erscheinenden deutschen Konzerne ein solches Gesetz "lieben". Dass VW mit dem von sich heraus eingeleiteten Versuch in der US-Tochter einen Betriebsrate einzurichten bei eine Abstimmung durch die Belegschaft scheiterte, das ist da nur nebensächlich... so schürt man Vorurteile
zum Beitrag