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21.03.2025 , 22:42 Uhr
Also ich kenne den Artikel. Es ist ein ziemlich abartiger Gedanke, in diesem Artikel des Grundgesetzes eine Rechtfertigung für blanke, hasserfüllte und brutale Gewalt gegen Menschen hineinzuinterpretieren. Natürlich hassen Leute, die diese Gewalt befürworten, Demokratinnen und Demokraten. Dies dem Vorschreiber anzuwerfen ist an Bigotterie wohl kaum zu überbieten. Mehr Demokratieverachtung als den Art. 20 verdreht herauszustellen und damit den Art. 1 GG komplett abzureißen ist 'absurd beyond repair'.
Und nur damit wir uns richtig verstehen: Gewalt und Hasspropaganda sind abzulehnen. Warum Sie sich derart daran festklammern und sich damit moralisch dem ebenfalls regelmäßig und teils extrem gewalttätigen und Gewalt verherrlichenden, braunen Sumpf angleichen bleibt wohl Ihr Geheimnis. Mit "Antifaschismus" hat dieser menschenverachtende Unsinn jedenfalls nichts zu tun. Und zu Recht fragen sich die Menschen, was nun der große Unterschied zwischen zwei extremistischen, brutal gewalttätigen und Hass propagierenden Gruppen sein soll. Ihre angenommene "moralische Überlegenheit" jedenfalls ist nicht existent.
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