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20.02.2025 , 11:17 Uhr
Man muss nicht tausende von Kilometern entfernt sein, um daran gehindert zu werden, an der Briefwahl teilnehmen zu können. Ich lebe in der Schweiz, habe mich am 18.12.24 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass die zuständige Gemeinde die Unterlagen am 05.02. an einen Versanddienstleister übergeben hat. Briefe benötigen normalerweise maximal ein paar Tage. Bis heute (nach 15 Tagen) habe ich keine Wahlunterlagen erhalten und bezweifle, dass das noch geschehen wird. Nach Rückfrage bei Südmail habe ich erfahren, dass diese den Auftrag dann doch an die Post übertragen habe. Die Unterlagen lagen oder liegen somit seit Wochen in irgendeinem Verteilzentrum. So oder so ist eine Briefwahl nun nicht mehr möglich. Der Versanddienstleister hat unterirdische Bewertungen, Dokumente kommen gar nicht, oder mit wochenlanger Verspätung an. Auf meine Rückfrage, warum so ein zeitkritischer und wichtiger Auftrag an ein solch unzuverlässiges Unternehmen übertragen wurde hiess es seitens der Gemeinde: Man sei an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Südmail ist günstiger als die Post AG - die-Geiz-ist-Geil-Mentalität bringt mich um mein Wahlrecht. Sammelklage? Gerne!
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