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31.01.2025 , 18:44 Uhr
Diese Debatte um Immigrationsrechte hat jeden Tag weniger mit der Realität zu tun. Die Handlungen von geistig verwirrten Menschen muslimischer Religionszugehörigkeit werden nicht nur verallgemeinert, sie werden auch als berechnende Handlungen betrachtet. Nicht umsonst unterscheidet das deutsche Strafrecht jedoch zwischen Zurechnungsfähigkeit und Unzurechnungsfähigkeit bei der Bemessung einer Straftat und der anschließenden Verwahrung, entweder in einer Strafanstalt oder in der Psychiatrie. Das ändert, anders als dies immer wieder falsch verstanden wird, nicht das Mindeste an der Scheußlichkeit dieser Straftat und dem unermesslichen Leid für Hinterbliebene. Dieses Missverständnis sollte jedoch nicht dazu verleiten, eine sachlich falsche Begründung für eine Neuregelung von Einwanderung, Asylrecht oder sonstigen Schutzrechten führen. Es dauert lange, dies wieder rückgängig zu machen. Außerdem kann es Deutschen auf die Füße fallen, wenn sie einmal als Ausländer um Schutzrechte in anderen Ländern ersuchen. Wie sagte einst Schopenhauer: Erst denken, dann handeln!
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