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06.02.2015 , 13:45 Uhr
Trotzdem würde mich interessieren: Ist die ZLB nicht die gesetzliche Referenzbibliothek für das Land Berlin? Hat die Entscheidung Auswirkungen darauf. Denn als Referenzbibliothek ist die ZLB verpflichtet, aller Neuerscheinungen Berliner Verlage (die sogenannten Pflichtexemplare) zu sammeln und zu archivieren. Diese Titel betreffen nicht den Anschaffungsetat und dürften auch nicht geschreddert werden, oder?
Im Kommentar zum Artikel heißt es, dass die Entscheidung Auswirkungen auf Berliner Verlage habe?
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