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08.08.2020 , 18:17 Uhr
Nachdem nun Frau Lambrecht verkündet hat, noch während der Sommerpause den Referentenentwurf in die Resortabstimmung zu geben, erhärtet sich der Verdacht, dass sie gerade keine differenzierten Diskussionen über das Sexualstrafrecht wünscht. Die Verschärferpopulisten wissen oder ahnen, dass sie eine gesellschaftliche differenzierte Debatte nicht heil überstehen werden.
Schon in der vorigen Legislaturperiode hat der damalige Bundesjustizminister eine Reformkommission zum Sexualstrafrecht eingesetzt mit 12 Experten und 15 Fachleuten. Diese hatten den Auftrag das gesamte Sexualstrafrecht zu überarbeiten. Am 19. Juli 2017 lag dem Minister das Ergebnis vor - mit einem Bericht von 1.399 Seiten, den das Ministerium online veröffentlicht hatte. Anstatt sich nun mit dem Bericht zu befassen und den Dialog mit der Öffentlichkeit zu suchen, hat die Koalition weiter am Sexualstrafrecht herumgestümpert. Zunächst beim Vergewaltigungsparagrafen 177 STGB, sodann nach der Edathy-Affäre bei Kinder/Jugendpornografie 184b +c StGB u.a und dann wieder beim sexuellen Missbrauch von Kindern § 176 ff StGB. Eine angemessene Diskussion findet leider nicht statt. Ob hier verfassungswidriges Strafrecht in Gang gesetzt wird, interessiert die Missbrauchspopulisten keinen Deut. Viel zu wenige Journalistinnen und Journalisten, kennen die Rechtslage und sind in der Lage diese Prozesse kritisch und im libertären Geist zu begleiten.
zum Beitrag07.08.2020 , 18:19 Uhr
Herrn Rath ist vollkommen zuzustimmen. Es ist unglaublich, wie sich eine Ministerin vom Koalitionspartner und der BildZeitung sinnlos und kontraproduktiv in populistische Politik treiben lässt.
Tatsächlich gibt es beim sexuelllen Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a, 176b) ein differenziertes Spektrum von Verhaltensweisen, die unter Strafe gestellt sind. Die meisten Zeitgenoss*innen, die sich darüber auslassen, kennen die - zugegebenermaßen komplizierte - Rechtslage nicht. Empfehlenswert wäre es, sich zunächst eine Übersicht zu verschaffen, was überhaupt inkriminiert ist. Das Beispiel mit der Körperverletzung und ebenso anderen Delikten, die mit einer Mindestrafe weit unter 1 Jahr beginnen, ist sehr gut gewählt. Körperverletzung kann eine leichte Ohrfeige sein, aber es kann auch das Trommelfell des Opfers dabei platzen. Oder selbiges trägt lebenslange schwere Schäden davon.
Beim sexuellen Missbrauch ist die Tathandlung nun gar nicht an irgendeine körperliche Gewalt geknüpft. Der Tatbestand ist bereits erfüllt, wenn es sich 1. um eine einfache sexuelle Handlung handelt und 2. mind. eines der Beteiligten unter 14 Jahren alt ist.
Somit gilt als (schwerer) sexueller Missbrauch bei einem Kind mit 13 Jahren und 364 Tagen, was einen Tag später beim 14-Jährigen Jugendlichen als einvernehmlicher Sex zu gelten hat. Und wenn es genau die gleiche Handlung ist. Die Gerichte haben schon längst geurteilt, dass u.a. bereits ein Zungenkuss als sexuelle Handlung gilt, nicht jedoch ein Schmatzküsschen. Selbst Berührungen oberhalb der Kleidung, können unter den sexuellen Missbrauch fallen. Ebenso nahezu oder vollkommen gewaltlose Handlungen, die sogar im gegenseitigen Einverständnis sein können, wenn etwa 11- oder 12-Jährige sich mit anderen, die etwas Älter sind, ausprobieren wollen. Möglicherwesie, weil sie sich auf dem Handy Pornos angesehen haben. Was heute bei vielen möglich ist.
zum Beitrag03.08.2020 , 23:03 Uhr
"Die CSU hat weitere Verschärfungen vorgeschlagen. So sollen Sexualstraftaten gegen Kinder lebenslang im erweiterten Führungszeugnis erwähnt werden. Was halten Sie davon?
Das halte ich für vertretbar. Denn das erweiterte Führungszeugnis muss nur vorgelegt werden, wenn jemand beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten will. Für das einfache Führungszeugnis würde es bei der jetzigen Regel bleiben, dass solche Taten nur bis zehn Jahre nach Ende der letzten Strafe eingetragen werden."
Was ist aber, wenn der Arbeitgeber das erweiteret Führungszeugnis verlangt und ohne das nicht einstellen will. Selbst bei Berufen und stellen, die mit Kindern gar nichts zu tum haben. Das kommt immer öfter vor. Selbst bei Handwerkenr, kaufmännischen Angestellten u.va.m. Dann haben die so stigmatisierten lebenslänglich Berufsverbot. Egal welcher Beruf....
zum Beitrag13.03.2014 , 17:42 Uhr
Ganz schön mutig der Artikel von Nina Apin.
Zu wenig deutlich geworden ist, dass es zwie Herangehensweisen an das Thema gibt.
1. über die zugeschrieben sexuelle Disposition als pädophiler Betroffener
2. über die Bürgerrechte des Grundgesetzes. Danach darf nur bestraft werden wer anderen nachweisbar einen Schaden zufügt, bzw. sie in ihren Rechten verletzt. Bei beidseitig gewolltem Sex ist das nicht der Fall. Die willkürlich dafür festgesetzten Altersgrenzen sind heute viel zu hoch. Das ist der Kern der Auseinandersetzung
zum Beitrag17.02.2014 , 21:49 Uhr
Die moralischen Erwägungen des Strafrechts Frau Oettgen, sind aber keine beliebige Sexualmoral, sondern beruhen auf dem Grundgesetz, der Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland. Dort sind unser aller Bürgerrechte festgeschrieben (die auch für jedes Kind gelten). Nach Artikel 2 Grundgesetz hat jeder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, nach Artikel 5 das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Strafbar darf deshalb nur sein, was anderen nachgewiesenermaßen einen Schaden zufügt. Der private Besitz irgendwelcher Bilder schadet niemandem.
zum Beitrag07.01.2014 , 07:34 Uhr
Wie kann eine Hotline zielführend sein? Es geht doch um (rechts-)politische Diskusionen, die bei den Grünen in den 80er/90er Jahren geführt worden sind. Es geht nicht darum Straftaten aufzuklären, die Jahrzehnte zurück liegen, oder Schuldige zu finden.
Noch nie hat jemand verlangt, Verantwortung z.B. für Drogentote zu übernehmen, wenn die Legalisierung aller Drogen gefordert wurde. Wer eine politische Diskussion über Liberalisierung führt, ist doch nicht für Verbrechen verantwortlich.
Zudem haben Politik und Gerichte den Geldhahn aufgedreht aufgedreht:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=843063
Die Glaubwürdigkeitskriterien wurde stark herabgesetzt. Das provoziert ja geradezu Trittbrettfahrer*innen.
zum Beitrag13.12.2013 , 16:33 Uhr
Sprich: jeder kann jeden beliebig sexuell denuzieren, wenn er nur seiner 'gesunden Skepsis' vertraut. Wann die Skepsis krank und wann sie gesund ist, entscheidet dann evtl. der Vorstand oder der vorsitzende Richter. Kinder als Zeugen sind oft genug schon manipulativ befragt worden. Siehe Mainzer/Wormser Prozesse.
zum Beitrag06.12.2013 , 09:14 Uhr
Hier kann ich nur die Moderation von zeit.de in Schutz nehmen. Die Auseinandersetzung über Pädophilie und Prostitution darf tabulos und konstruktiv geführt werden. Tatsächliche oder vermeintliche Missbrauchsopfer konnten umfassend ihre Meinungen darstellen. Gerade auch Frau Öttgen. Aber sie haben nicht die alleinige Diskurshoheit. Bei Pädophilen gibt es mehr oder weniger begründete Auffassungen über zölibatäre Abstinenz bzw. Enthaltsamkeit. Die Auseinanderstzung damit gehört eben auch zu einem offenen Diskurs.
zum Beitrag08.10.2013 , 18:17 Uhr
Auto fahren draf man, sobald man die Fahrprüfung bestanden hat. Warum sollen nicht alle, die sie bestehen Auto fahren dürfen. Wer einem 3-Jährigen ein Auto verkauft, wird nicht außerordentlich streng bestraft. Stattdessen ist er selbst verantwortlich, wenn der Kaufpreis nicht bezahlt wird und der Kaufvertrag wird rückabgewickelt bzw. für gegenstandlos erklärt. Wer etwa bezahlt, kann auch etwas kaufen.
Die Studien, die es gibt sind Befragungen von Jugendlichen oder Erwachsenen über ihre sexuellen Erlebnisse in der Kindheit.
Davon gibt es eine ganze Reihe.
Hier sei nur erwähnt die Studie von Helmer Boving Larsen aus Dänemark. Hier das abstract:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1080/08035250600589033/abstract
Larsen hat Jugendliche in Dänemark anonym befragt und 5829 Antworten bekommen.
11 % hatten illegale Sex-Kontakte in der Kindheit (7 % der Jungen, 16 % der Mädchen). Durch diese illegalen Sex-Kontakte fühlten sich 1 % der Jungen und 4 % der Mädchen sexuell missbraucht.
D.h. 99 % der Jungen und 96 % der Mädchen fühlen sich dadurch NICHT sexuell missbraucht.
zum Beitrag07.10.2013 , 20:58 Uhr
Zunächts einmal muss der Maßstab für das gesamte Strafrecht lauten: einvernehmlicher Sex (genitale Stimulation nach dem erklärten oder erkennbaren WILLEN der Beteiligten) darf nicht strafbar sein. Einvernehmliches Handeln ist ein Grundrecht nach Art. 2 Grundgesetz (freie Entfaltung der Persönlichkeit). Seit einem Beschluss des BVerfG 1968 ist jedes Kind Träger jedes Grundrechts, d.h alle Kinder kommen in den Genuss der Grundrechte - ab Geburt.
Es gibt keinerlei Nachweis, dass beidseitig gewünschter und genossener Sex (mit oder zwischen Kindern) zu einem Nachteil für die Kinder führt.
Nicht eine einzige Studie gibt es, die das nachweisen könnte.
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