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30.01.2015 , 14:35 Uhr
Der Hinweis auf die Stellungnahme der zwei Jura-Professoren in diesem Artikel ist sehr wichtig. Wichtige Argumente der beiden Kritiker gegen Plebiszite von oben werden in der Diskussion bisher nicht berücksichtigt. Denn es bleibt zu fragen, ob es überhaupt wünschenswert ist, in die Verfassung die Möglichkeit für Plebiszite von oben hineinzuschreiben. Leider fehlen im Artikel die Namen der Jura-Professoren und ein Link zu ihrer Stellungnahme .
In ihrer ausführlichen verfassungsrechtliche Stellungnahme http://www.hs-osnabrueck.de/uploads/media/Olympia_rechtfertigt_keinen_Verfassungsbruch_Heu%C3%9Fner_Pautsch__2015-01-21.pdf weisen Prof. Dr. Hermann Heußner und Prof. Dr. Arne Pautsch darauf hin, dass das von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachte Gesetz ein “Plebiszit von oben” sei, das fünfmal gegen die Verfassung von Berlin verstoße.
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