Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
19.01.2015 , 10:10 Uhr
"Störerhaftung... Also etwa wie ein Restaurant, das haften müsste, wenn ein Kunde mit seinem Pizzamesser einen Überfall startet. "
Falsches Beispiel! Störerhaftung betrifft ausschließlich Privatrecht. Strafrecht trifft immer den Verursacher.
Besseres Beispiel: Ein Gast beleidigt einen anderen Gast - und das Restaurant hat Mitschuld.
zum Beitrag