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19.12.2024 , 19:12 Uhr
Spendenberechtigt sollten nur Wahlberechtigte Personen sein. Die Spendenobergrenze könnte z.B. bei 50000 EUR im Jahr liegen. Das gleiche sollte für alle partei oder politiknahen Organisationen gelten. Firmen, Oligarchen, amerikanische Milliardäre können ja für Sielmann oder Wildtierstiftung oder Streuobstwiesen, Heimatvereine spenden.
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