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18.12.2024 , 20:01 Uhr
Die Verbotszone in Hamburg betrifft Messer mit "feststehender oder feststellbarer Klinge". Das sind die normalen Schweizer Taschenmesser nicht. Die Klinge ist nicht arretierbar. Ein anderes, in Verbotszonen gern genutztes Kriterium, ist die Möglichkeit, das Messer einhändig zu öffnen. Geht mit dem Schweizer Taschenmesser auch nicht.
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