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14.11.2024 , 23:34 Uhr
Wie genau stellen Sie und die Autorin sich eine Abschaffung des § 218 StGB vor? Die Vorgaben des Grundgesetzes/BVerfG sind sehr eindeutig und die aktuelle gesetzliche Regelung Ausfluss eben dieser. Darüber hinaus dient § 218 natürlich auch dem Schutz der Schwangeren/des Kindes vor Einwirkung durch Dritte.
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