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08.11.2024 , 19:43 Uhr
Laut aktuellster BMI-Richtlinie ist eine Namensänderung nur dann verpflichtend, wenn zu einem binären Eintrag gewechselt wird (also weiblich oder männlich) und der bisherige Name eindeutig „gegenläufig“ ist (z.B. Wechsel zum weiblichen Eintrag mit altem Vornamen Stefan). Alle anderen Kombinationen, d.h. Änderung mit einem neutralen Namen (z.B. Tony) oder zu einem neutralen Eintrag (divers oder gestrichen) sind ohne Namensänderung erlaubt.
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