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03.11.2024 , 17:17 Uhr
Hallo Anna Bell, Sie vernachlässigen da die Auflagen für den baulichen Brandschutz, welche diese Häuser erfüllen oder eben nicht. Ich kann die Regelungen weder in Berlin und noch in diesen speziellen Fall beurteilen. Generell wird das Hochhaus (Hotel) aber zwei getrennte Flucht- und Rettungswege über Treppenhäuser mit Brandschutztüren und Entrauchung haben. Bei dem Wohnhaus ist u.U. aufgrund von Größe und Nutzungsart nur ein anleiterbares Fenster mit Aufstellfläche für die Drehleiter nötig, und auf einen separaten Fluchtweg verzichtet worden. Genau sagen kann ich das nicht, aber es ist aus meinen Erfahrungen im Brandschutz in Hessen durchaus realistisch/nachvollziehbar.
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