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15.10.2024 , 11:40 Uhr
Korrigiere mich gern, da du scheinbar besser im Thema unterwegs bist: Werden Ausschüttungen nicht über die Kapitalertragsteuer (25%+Soli) versteuert und somit komplett abgegolten? Kapitalerträge sind gesondert in der Steuererklärung und werden nicht als reguläres Einkommen (auf den der Grundfreibetrag angerechnet wird) versteuert. Klar, auf eine GmbH fallen 15% Körperschaftssteuer an und auf die Ausschüttung wiederum 25%+Soli. Effektiv dürfte dieses Konstrukt dennoch unter der Einkommssteuer von 45% liegen
Grob überschlagene Rechnung: Wenn ein Gewinn von 100.000 Euro in der GmbH erzielt wird, würde die GmbH zunächst 15.000 Euro Körperschaftsteuer zahlen, und die verbleibenden 85.000 Euro könnten ausgeschüttet werden. Auf diese 85.000 Euro käme dann die Kapitalertragsteuer von 25% (Soli ignorieren wir mal), was zu etwa 21.250 Euro an Steuern führt. Insgesamt wären das also 36.250 Euro Steuern, was effektiven Steuersatz von 36,25% auf den ursprünglichen Gewinn von 100.000 Euro ergibt.
Im Vergleich dazu würde bei einem Einkommen von 100.000 Euro bei einem Spitzensteuersatz von 45% der Steueranteil 45.000 Euro betragen.
Das sind 8.750€ Nettodifferenz. Hab ich einen Denkfehler?
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