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05.10.2024 , 22:11 Uhr
Völliger Schwachsinn. Anwälte können alles in Vertretung übernehmen außer eine Sache: Angeklagter in einem Strafprozess zu sein. Dort muss man zwingend persönlich vor Ort sein. Auß der Klage lässt sich somit keineswegs auf eine prozessfähigkeit im eigenen Strafverfahren schließen. Außerdem wird sich die Staatsanwältin nichts vorzuwerfen haben, hoffe ich. Soll er doch
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