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26.09.2024 , 23:33 Uhr
Was im Artikel nicht erwähnt wird, ist die von der AfD vertretene Rechtsauffassung.
Diese ist, dass das der Landtag erst dann konstituiert sei, wenn der Landtagspräsident gewählt ist. Der Ablauf: Rede -> Ernennung der vorläufigen Schriftführer -> Feststellung der Beschlussfähigkeit -> Wahl des Landtagspräsidenten ist von der Geschäftsordnung auch so vorgesehen. Demnach dürfen noch überhaupt keine Anträge zur Geschäftsänderung bearbeitet werden. Herr Treuter hat nach der Auffassung im Grunde völlig richtig gehandelt und die anderen Fraktionen hätten das Parlament entwürdigt.
Dies läuft der von den Nicht-AfD-Fraktionen vertretenen Rechtsauffassung entgegen, welche besagt, dass der Landtag sich jederzeit eine neue Geschäftsordnung, auch vor der Konstituierung geben könne.
Ob die Tagesordnung der alten Präsidentin gilt, ist darüber hinaus unklar.
Wer am Ende Recht hat, wird das Gericht klären. Dass beide Seiten nun mit juristischen Kniffen versuchen ihr Ergebnis zu bekommen, ist die logische Konsequenz, wenn parlamentarische Sitten, zum Beispiel welche Fraktion den Präsidenten stellt, über Bord geworfen werden.
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