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Lysander Hock
Die Einschätzung dass die größte Gefahr für Juden in Deutschland von Rechtsextremen ausgehe, ist nicht die Mehrheitsauffassung in Deutschland lebender Juden. Die erwähnte Polizeistatistik ist dafür kritisiert worden, dass in ihr Fälle in denen die Urheberschaft der antisemitischen Straftaten unbekannt war, den Rechten zugeschrieben worden.
Dass die Resolution muslimische und arabische Nachbarn gefährde ist auch nicht nachvollziehbar. Von Polizeigewalt in Zusammenhang mit dieser dürften sie doch nur dann betroffen sein, wenn sie sich an israelfeindlichen Demonstrationen beteiligen. Das hat (in diesem Falle ) dann nichts mit ihrer Herkunft zu tun, sondern mit ihrem Handeln. Dass es Polizisten geben mag, die gegenüber Migranten schneller und härtere Gewalt ausüben als gegenüber 'Deutschen' wird damit nicht geleugnet.
zum BeitragLysander Hock
Davon, dass durch die IHRA-Definition "legitime Kritik an der Politik Israels zu Unrecht für antisemitisch erklärt" kann nicht wirklich die Rede sein. In dieser Definition heisst es nämlich unter anderem:
"Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden"
Als Kriterien für israelbezogenen Antisemitismus werden u.a. genannt:
"Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen."
und "Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten."
Dass es sich bei Kritik an der in Teilen rechtsextremen Regierung oder der Siedlungspolitik um Antisemitismus handele, wird demnach mitnichten von der Definition nahegelegt.
zum BeitragDie an der Realität komplett vorbeigehende Behauptung Israel beginge einen Völkermord lässt sich wiederum als Vergleich mit der Politik der Nationalsozialisten verstehen. Komplett vage, wie in dem Artikel nahegelegt wird, ist die IHRA-Definition nicht.