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meine Kommentare
Michael Hagenbruch
Grundsätzlich ist es in der Verordnung festgelegt, wie mit der Anbaugebehmigung nach 3 Monaten zu verfahren ist.
zum BeitragDieses gilt nämlich dann als genehmigt.
Der Gesetzgeber hat nur 3 Monate Zeit eine Entscheidung zu treffen.