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20.11.2024 , 18:09 Uhr
Unter das BVerfG, dass von dem CDU Mitlied Harbarth geleitet wird und daher befand, BAFÖG darf niedrig sein, wems nicht reicht, kann arbeiten, denn es muss ja niemand studieren, schon gar keine Armen. Es gibt hier keine Rettung in die Struktur, denn die ist schon von den Parteien gekapert und nur noch pseudo autonom.
zum Beitrag18.11.2024 , 19:06 Uhr
Arme können gar nicht erben. Sie müssen sich bei mehreren Mio€ erbrechtlich betrügen lassen und dürfen Sozialhilfe beziehen: Sie darf nur einen Gendefekt, aber kein Geld erben. Der Fall Nachweise, Beschlüsse, Eidesstattliche www.vulnerabel-rechtlos.de/. Die BRAK Stellungnahme 36/19 forderte die Bureg vergeblich auf ,den Betrug im Erbrecht zu unterbinden. Die Justiz hat leider gar keine Lust Prozesskostenhilfe gegen Betrug im Erbrecht zu geben. Nur wer zahlen kann, kann versuchen mit Hilfe einiger OLG Urteile (Belege wenn wesentlich Vermögen, Einkommen fehlt) Auskunftsergänzung (wenn wesentliche Geschenke fehlen) dagegen vorzugehen.
zum Beitrag