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28.02.2026 , 08:36 Uhr
Ich bin wirklich vorsichtig formuliert erstaunt, dass die Wirtschaftskompetenz der CDU schlicht nicht mehr vorhanden ist. Investitionen brauchen Planbarkeit. Mit dem spontan und abrupten Ende der Solarförderung für PV-Anlagen unter 25qm zeigt die Gas-Lobbyistin das genaue Gegenteil. Die PV-Anlage ist in den letzten Jahren tatsächlich deutlich günstiger geworden, so auch die passenden Akkus aus China. Die Einspeisevergütung sinkt bereits jetzt jedes Jahr. Hier könnte man ansetzen. Oder erst einmal eine geringere Mehrwertsteuer von 7% wie beispielsweise auch auf Tiernahrung (!) ansetzen, anstatt die aktuelle Befreiung. Aber dafür müsste man ja planen können und wollen. Hier geht es um die reine Rückabwicklung vermeintlich Grüner Vorgaben und Gesetze. Eine demokratische Stromversorgung steht jedenfalls nicht auf der Reiche-Agenda. Alles zum Vorteil der Strom-Konzerne. Wo kämen wir denn auch hin, wenn hier jeder mitmachen könnte. So geht es auf Kosten zukünftiger Generationen, was der aktuellen Regierung egal sein kann. So sorgt man schon mal für den lukrativen Job nach der Regierungstätigkeit vor...
zum Beitrag25.02.2026 , 17:07 Uhr
Der Zuschuss für die Wärmepumpe ist schon länger bis zu einem Höchstbetrag gedeckelt. Kredite gibt es speziell für die Wärmepumpe zur Überbrückung der Zahlung der Förderung im Prinzip zinslos. Wir haben das über unseren Anlagenbauer organisiert. Dann ist das durchaus machbar im Vergleich zu einer modernen Gasanlage. Wenn man denn etwas neues braucht. Auf die Dauer wird sich das rentieren - am CO2-Preis führt meine Ansicht nach kein Weg vorbei, wenn man es für die nächste Generation nicht so richtig teuer machen will. Aber dann ist die aktuelle Bundesregierung eh obsolet und ich ebenso, so gesehen passt das schon...
zum Beitrag05.09.2025 , 14:44 Uhr
Frau Beck ist hervorragend informiert. Es gilt nach wie vor der Nichtanwendungserlass der obersten Finanzbehörden. Die Finanzämter sollen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ignorieren. Das Urteil des Bundesfinanzhofs soll über den Einzelfallfall hinaus nicht angewendet werden. Beim Erbe des Eigenheims der Eltern gibt es Freigrenzen. Erst wenn diese überschritten sind, muss Erbschaftssteuer bezahlt werden.
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