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27.11.2014 , 23:12 Uhr
Die Behauptung der "Reichsbürger", das Deutsche Reich bestünde in den Grenzen von 1937 bis heute völkerrechtlich fort, stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vom 31. Juli 1973 welches exakt dieses besagt. Wann und wodurch dieses aufgehoben wurde habe ich bisher nicht in Erfahrung bringen können - ein schlichtes Amtsgericht kann dies auf jeden Fall NICHT(!)
Die Grenzen von 1973 finden sich außerdem auch bis heute im GG §116.
Das das GG eine Verfassung seien soll, haben die "Väter" des GG interessanterweise noch ganz anders gesehen - Carlo Schmid (SPD), Sprecher Palamentarischen Rates sagte in seiner Grundsatzrede zum GG vom 08.09.1948 wörtlich "...Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder West-Deutschlands zu machen - Wir haben keinen Staat zu errichten ..."
Ergo könnte man wohl eher sagen:
„Das Bonner Grundgesetz ist ebenso wenig eine Verfassung, wie die Erde eine Scheibe ist.“
Sollten sachliche Beweise für das Gegenteil existieren, wäre ich für einen Hinweis dankbar, wo diese zu finden sind.
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