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14.10.2024 , 19:34 Uhr
Ich habe sowohl den Live-Stream gesehen, als auch die Anträge gelesen und bin der Meinung, dass dieser taz-Text sehr gut beschreibt, was eigentlich vorgefallen war.
Ergänzen würde ich zwei Dinge: Die Antragsteller der Änderungsanträge hätten lieber alternative Formulierungen, statt komplette Streichungen beantragen sollen und die ursprünglichen Antragsteller schienen sich nicht ausreichend mit dem Begriff "eliminatorischer Antisemitismus" auseinander gesetzt zu haben. Ich kann mir sonst nicht erklären, dass der Verweis auf eine mögliche holocaustrelativierende Auffassung so persönlich aufgenommen wird.
zum Beitrag13.10.2024 , 17:52 Uhr
Die beiden scheinen ihre Motivation nicht aus einer Besserwisserei zu ziehen, sondern tatsächlich mit den Menschen reden zu wollen. Schaffen sie es das Strukturell in der Partei zu integrieren, kann das interessant werden.
zum Beitrag20.08.2024 , 19:01 Uhr
Klingt nach zwei guten Kandidaten. Was sie dann in der Realität bewirken werden, wird sich zeigen. Fakt ist aber, Die Linke hat enorm wertvolle Strukturen. Ca. 55.000 Mitglieder, stabile Strukturen vor Ort und Finanzen und Jahrzehnte Erfahrung. Die Partei ist wie ein leerstehendes Schloss, das in den richtigen Händen aufblühen kann.
zum Beitrag23.02.2024 , 08:13 Uhr
Es ist eher eine verfassungsrechtliche Frage, als die Interpretation eines Gesetzes. Das Parlamentarische Kontrollgremium erfüllt aufgaben, die einem Ausschuss sehr ähnlich sind. Gruppen haben in der Vergangenheit das Recht auf die Mitgliedschaft und das Stimmrecht in Ausschüssen vom Verfassungsgericht zugesprochen bekommen und zwar obwohl die Geschäftsordnung des Bundestages eindeutig etwas anderes gesagt hat. Ähnliches kann auch hier der Fall sein.
zum Beitrag23.02.2024 , 08:07 Uhr
Ich glaube man tut sich keinen Gefallen damit, dass man hier so widersprüchlich handelt.
Entweder werden die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums wie der Bundestagspräsident vom Bundestag gewählt oder sie werden von den Fraktionen oder Gruppen bestimmt und nur noch bestätigt.
Man kann nicht bei der AfD sagen, dass sie keinen Anspruch haben, weil es kein Ausschuss sei und man vom Bundestag gewählt werden muss und gleichzeitig einem von den Linken genau andersherum argumentieren, dass der Anspruch wie bei Fraktionen geregelt sei. Damit würde ja die Geschäftsordnung eine Mehrheit des Bundestags aufheben und das ist verfassungsrechtlich nicht möglich.
Offenbar sieht selbst die CDU den Widerspruch, wenn sie sagt, dass sie den Platz unter anderen Umständen erstmal freigelassen hätte.
Wenn man das durchgehen lassen würde, hätte jede Regierung einen Freibrief sich per Gesetz Ausschüsse zu schaffen, die nicht nach Proporz besetzt werden müssten.
zum Beitrag