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25.01.2024 , 08:38 Uhr
Sehr geehrter Herr Trojanov, wie viele andere Kritiker der Berliner Antisemitismusklausel unterliegen Sie einem entscheidenden Denkfehler: Es geht nicht darum, jemandem die Meinungsfreiheit zu nehmen. Ein Künstler, eine Künstlerin, der/die sich antisemitisch äußert soll halt nur keine Staatsknete mehr kriegen. Das bedeutet doch nicht, dass ihm oder ihr der Mund verboten wird. Sie schreiben doch selbst: laut Grundgesetz soll die gesellschaftliche Willensbildung „staatsfrei“ sein - et voilà. Dieser Argumentation folgend ist der Entzug von staatlichen Geldern also sogar demokratiefördernd. Beste Grüße Thies Marsen
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