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06.02.2024 , 02:44 Uhr
Ich beobachte vom Süden aus, sehr aufmerksam, was die die CDU und ihre Autosenatorin so im Rollback-Testlabor Berlin so treiben. Speziell wie sie mit den Radfahrern bei ihrem 'von 30 auf 50 Km/h'-Vorhaben umgeht. Und speziell auf den Straßen, wo sie keine straßenbegleitenden Radwege anbieten kann. Denn dann hat sie gesetzliche Pflicht, schwächere Verkehrsteilnehmer durch (mildere) Verkehrssicherungsmaßnahmen zu schützen. Tut sie es nicht, hat sie schneller eine Strafanzeige auf dem Schreibtisch, als sie ihren Nachnamen buchstabieren kann. Das ist ein Versprechen. Ich empfehle hierzu den Aufsatz 'Die Strafbarkeit von Amtsträgern für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten'. www.bonner-rechtsj...89_2020_Krafft.pdf
zum Beitrag05.02.2024 , 16:08 Uhr
Mit einem Klick? Märchenstunde!
zum Beitrag31.01.2024 , 13:49 Uhr
Man kann nur noch staunen, wie seltendämlich die Alt-Parteien gegenüber der AfD agieren. Gerade diese Verknüpfung '2/3 wegen der AfD' wird ihnen juristisch noch mächtig auf die Füße fallen. Wenn am Ende das Ganze vor dem EUGH landet. Dieser wird auch fragen: Warum kommt das jetzt erst? Zum Zeitpunkt wo die AfD so stark ist? Und wie groß ist eigentlich der Einfluss der Alt-Parteien auf das BVferG? Stichwort: Vorschlagsrecht der Richter und Drehtür-Besetzung wie z.B. Harbarth. Ich prognostiziere: Das Ganze wird noch zum Bumerang für die Alt-Parteien.
zum Beitrag24.01.2024 , 08:10 Uhr
Der Artikel ist an einer entscheidenden Stelle ungenau und daher falsch: Es gibt kein Oligopol bei PrEP sondern ein-quasi Monopol. Platz 1 Ratiopharm mit knapp 60% Marktanteil, Platz 2 und 3 mit jeweils 5% und die restlichen 11 Hersteller jeweils um die 3%. Das ist kein Oligopol.
zum Beitrag24.01.2024 , 01:17 Uhr
Ich bin nur noch genervt vom BVferG - der 2. Senat -unter Doris König, hat hier handwerklich richtig schlechte Arbeit abgeliefert. Das Urteil ist falsch, weil es juristisch unlogisch und nicht stringent ist. 2017: Einstimmig, 'kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte'. Daher fehlt die Rechtsgrundlage für die jetzige Parteifinanzierungs-Entscheidung. www.bundesverfassu...017/bvg17-004.html Und was die AfD angeht: Auch dort muss erst das Verbot kommen und dann die Streichung des Geldes. Und nicht andersherum. Das Verbot kann aber nicht kommen, weil die AfD nicht homogen 'rechts' ist. Nur ein Flügel. (So einen Flügel hat die CSU auch + tiefbraunen Geschwätz) Unabhängig davon würde ein Verbot der AfD oder die Streichung des Geldes, sie nur noch mehr pushen: Opfer-/Märtyrerrolle. Außerdem fände sie sowieso genug Sponsoren. Und notfalls kann man sich auch schnell Umbenennen- und das Spiel geht von Vorne los. Fazit: Die Alt-Parteien haben politisch versagt und kommen zu spät bei der AfD. Jetzt wälzen sie alles auf Karlsruhe ab- aber so richtig wohl ist den Richtern nicht dabei. Deswegen auch so seltsame Manöver 'über-Bande' über das Parteifinanzierungsgesetz. Das BVferG nicht dazu da, die politische Auseinandersetzung zu kompensieren bzw. damit unliebsame Gegner auszuräumen.
zum Beitrag