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21.11.2014 , 14:37 Uhr
Es liegt an den Vorschriften! Vor einigen Jahren sind einige Bäcker dazu übergegangen, eine halbe Stunde vor Feierabend, ihre Ware reduziert zu verkaufen. Das ist Wettbewerbsverzerrung und darf lt. Gesetzgeber nicht sein. Ich arbeite in einer Bäckerei. Wir haben Vorgaben wie hoch die Retoure täglich sein darf bzw. sein muss. Es soll bis zum Ladenschluss immer eine gewisse Auswahl für den Kunden bestehen. Aber es liegt auch an den Kunden. Letztens hatte ich eine Stunde vor Feierabend eine Kundin, die sich über die geringe Brotauswahl um diese Uhrzeit beschwerte- es waren nur noch 12 verschiedene Brotarten da.... noch fragen?
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