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17.03.2016 , 09:54 Uhr
„Es muss eine reine gesundheitliche Diskussion sein“ ? Aber die Entscheidung ist doch wohl erstmal eine juristische: Wenn die Freiheitsbeschränkung durch das BtmG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dann ist zunächst ein hohes Gericht gefragt. Die Politik muss dann nach den Vorgaben unserer Rechtsordnung angemessene Verfahren entwickeln. Kann doch nicht sein, dass aus dem Unwillen der Konservativen eine permanente Rechtsverdrehung für statthaft erklärt wird.
zum Beitrag05.11.2014 , 19:23 Uhr
Das eigentlich ungute in Deutschland ist ja, dass niemand die wirklichen Konsequenzen einer Liberalisierung abschätzen kann, aber dennoch täglich hunderte Konsumenten vom Strafrecht schwer getroffen werden. Das ist eine schlimme verachtung von Mitbürgern.
zum Beitrag