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08.03.2024 , 00:04 Uhr
„Vorgeschaltet wird dem eigentlichen Verbotsantrag erst ein Prüfauftrag: Bremen will sich im Bundesrat zunächst dafür einsetzen, dass die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Materialsammlung über die AfD zusammentragen“
Was ist verkehrt an dem Antrag für die Aufnahme einer vorgeschalteten Prüfung? Wenn nach dieser Prüfung noch nicht ausreichende Beweise für ein bundesweites Verbot vorliegen, dann muss man ja das Verbot noch nicht zwingend beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Nur ohne Beginn einer Prüfung wird ein Verbotsverfahren doch nie beantragt.
Die demokratischen Parteien müssen m.E. die Lügen / die populistischen Nichtlösungen dieser Partei immer wieder argumentativ bloßstellen, dürfen sich nicht deren Populismus aneignen, müssen der Bevölkerung offen gegenüber kommunizieren, dass es einfache Lösungen für komplexe Probleme leider nicht gibt. Und gleichzeitig sollten sie gemeinsam immer wieder prüfen, ob mittlerweile genug Beweise für ein erfolgreiches bundesweites Verbot vorliegen.
zum Beitrag08.02.2024 , 01:06 Uhr
Ich wünsche Leverkusen, dass sie emotional gestärkt aus diesem Viertelfinale gegen Bayern am Samstag gewinnen. Einfach nur deswegen, dass es der Bundesliga mal gut tut, wenn nicht Bayern zwangsläufig Deutscher Meister wird. Konkurrenz belebt.
zum Beitrag24.12.2023 , 00:09 Uhr
Mhm, haben Sie gerade da was verdreht? So wie ich den Artikel verstanden habe, wird niemandem verboten, einen Weihnachtsbaum, eine Kripoe usw. aufzustellen. Es geht eher darum, dass Baum und Krippe per Gesetz verpflichtend eingeführt werden soll. Und wer sich nicht dran hält, muss Strafe zahlen?
zum Beitrag01.12.2023 , 00:35 Uhr
Ich stimme Ihnen zu, dass Tempolimits (nicht ausreichend, aber dennoch) Sinn machen und schnell umsetzbar wären. Nur bei Ihrer Frage am Ende: meinen Sie Umweltbundesamt oder Bundesverkehrsministerium? Das Bundesumweltamt ist nicht gesetzgebend, sondern nur unterstützend tätig. Die Einführung eines Tempolimits obliegt federführend dem Bundesverkehrsministerium.
zum Beitrag01.12.2023 , 00:15 Uhr
Was werfen Sie RGG vor? Dass das Klimaschutzgesetz mit den Sektorzielen Murks ist? Dass die Nichteinhaltung der Sektorziele ein Unding ist? Dass die Aufhebung der Sektorziele nicht ok ist?
Zu 1: Das Bundesklimaschutzgesetz mit der Sektorenzielerreichung und der Verpflichtung zu Sofortprogrammen ist vom 12.12.2019, also von der GroKo mit einer SPD-Umweltministerin beschlossen.
Zu 2: SPD- und FDP- Ministerien (Verkehr und Wohnen) halten die Ziele nicht ein, nicht ein Sektor, der in der Zuständigkeit der Grünen liegt.
Zu 3: Die geplante Aufhebung der Sektorziele durch die Ampelregierung ist ein FDP-Anliegen, die Grünen waren nicht dafür, mussten aber Zugeständnisse machen
www.tagesschau.de/...utzgesetz-110.html
Ihre Aussage, was RGG alles angerichtet hat und weiterhin anrichtet, sehe ich daher zu pauschal, nicht ausreichend differenziert.
zum Beitrag30.11.2023 , 23:39 Uhr
Das Urteil ist richtig. Man kann eine bestehende Rechtslage nicht mit dem Argument, dass sie eh in Zukunft geändert werden solle, ignorieren. Was mich erschreckte (als das Thema der ressortübergreifenden Kompensation politisch diskutiert wurde), dass Herr Wissing sagte, er sehe wegen der angedachten Gesetzesänderung keinen Bedarf für ein Sofortprogramm im Verkehrssektor, obwohl er natürlich entsprechende Programme in der Schublade habe. Er hätte also durchaus bereits mit seinen Programmen aus der Schublade den CO2-Ausstoß verringern können. Aber wenn die anderen Ressorts mehr einsparen, dann wird das Gesamtziel ja auch ohne ihn erreicht. Und mehr verringern als insgesamt geplant geht ja gar nicht?
zum Beitrag22.11.2023 , 22:15 Uhr
„Merz hatte am Dienstagabend bei „Maischberger“ in der ARD gefordert, dass bei der Kindergrundsicherung, beim Bürgergeld und beim Heizungsgesetz gespart werden solle. „Es geht eben nicht mehr alles.“
Wenn das erhöhte Bürgergeld zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums notwendig ist, dann erübrigt sich eine Forderung von generellen Kürzungen in diesem Bereich. Sofern die Kindergrundsicherung lediglich die Zusammenführung bestehender Ansprüche zur Antragsvereinfachung bündelt, dann fordert Herr Merz, dass bisherige Ansprüche weiterhin aus Unwissenheit/Überforderung einfach nicht geltend gemacht werden sollen so unter dem Motto „Bisher sind die Kinder ja auch nicht verhungert.“
Ja, es geht nicht mehr alles. Aber wenn ein „mittelständischer“ Millionär Einsparungen bei Menschen mit keinem oder geringem Einkommen und Vermögen fordert, weil nicht mehr alles geht, dann sollte er fairerweise auch Einsparungen am entgegengesetzten Ende fordern.
zum Beitrag22.11.2023 , 21:41 Uhr
Haben Sie Links oder Nachweise für Ihre Aussage, dass die Union mit der AfD m Hntergrund Gespräche geführt hat und weiterhin führt? Ich habe dazu leider nichts gefunden. Herzlichen Dank im Voraus.
zum Beitrag12.10.2023 , 00:49 Uhr
Sachleistungen/Kartensysteme klingt erstmals richtig, um die Zuwanderung von Migranten zu minimieren, die auf Kosten unseres Sozialsystems durch Überweisung von Geld an ihre Angehörigen im Herkunftsland für diese ein schönes Leben ermöglichen wollen. Auch wäre es ok, wenn die Kommunen - vollständig finanziert vom Bund - den Mehraufwand stemmen. Ups, den Kommunen fehlt ja nicht nur Geld, sondern auch das Personal, um das umzusetzen. Da hätte ich einen Vorschlag: man könnte ja die Ausländer mit dem angedachten Arbeitszwang dazu benutzen, die Organisation von Sachleistungen personell umzusetzen (ist Ironie!)
Nur, gibt es überhaupt Daten dazu, wieviele Gelder in die Heimatländer von nicht in Beschäftigungsverhältnissen stehenden Ausländern überwiesen werden? Ist die Forderung nach Sachleistungen vielleicht nur eine populistische Forderung?
zum Beitrag12.10.2023 , 00:22 Uhr
Die Heranziehung zu einer Arbeit/die Verpflichtung zu einer Arbeit verstößt nicht generell gegen Art. 12 Abs. 2 GG
Siehe www.bundesverfassu...05_1bvl000716.html
Dort wird allerdings argumentiert, dass von einem Hilfeempfänger verlangt werden kann, eine Arbeit aufzunehmen, um seine Hilfebedürftigkeit selbst abzuwenden. Wenn allerdings ein Beschäftigungsverbot besteht (je nach Ausländerstatus), dann kann diese Person seine Abhängigkeit von Sozialleistungen gar nicht selbst abwenden. Dann wäre aus meiner Sicht die Verpflichtung zur Arbeit mit verfassungswidrigem Arbeitszwang gleichzusetzen. Paradox ist außerdem, wenn von „Sozialschmarotzern“ gesprochen wird, obwohl diese Menschen wegen eines Beschäftigungsverbots gar nicht ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit sicherstellen können.
Deshalb: der Gesetzgeber sollte das Beschäftigungsverbot aufheben. Beim derzeitigen Fachkräftemangel - und nicht nur in hochqualifizierten Berufsfeldern - nimmt kein Ausländer einem Deutschen den Arbeitsplatz weg (was argumentativ die Grundlage für das Beschäftigungsverbot war). Dann sollte jeder, unabhängig von seinem Ausländerstatus, hier bleiben dürfen, wenn er durch eigene Arbeit für sich und seine Familie sorgen kann. Denjenigen, die nicht arbeiten möchten, könnten demgegenüber Hilfeleistungen gekürzt werden, sowie (bei abgelehnten Asylbewerbern) die Abschiebung als gerechtfertigt gesehen und forciert werden (wenn da nicht die Herkunftsstaaten sich weigern oder einfach humanitäre Gründe dem entgegenstehen usw.)
zum Beitrag05.10.2023 , 00:35 Uhr
Ich bin dafür, dass Straftaten von Klimaaktivisten verfolgt werden (wie Straftaten von allen). Aber ich verstehe, dass sie zu derart krassen Mitteln greifen, weil ein „liebe Politiker, sorgt doch bitte dafür, dass ihr die selbst gesetzten Klimaziele auch umsetzt“, nichts bringt. Dennoch sind gesetzeswidrige Aktionen nicht der richtige Weg, weil diese Aktionen dem Kampf gegen den Klimawandel zuwiderlaufen.
Wenn allerdings das stimmt:
„Bei den Durchsuchungen stellte sich schnell heraus, dass die Zahlungen von Fridays for Future stammten – und nicht von der Letzten Generation. Dennoch wurden noch über 5.000 Daten von Personen beschlagnahmt, die bei der Kreativagentur Flyer und Sticker von Fridays for Future bestellt hatten.“
dann wird versucht, einen friedlichen legalen Protest zu unterbinden.
zum Beitrag03.10.2023 , 00:24 Uhr
Bisher habe ich es so verstanden, dass eine Mehrheit der Demokraten und Republikaner im Kongress und im Senat für weitere militärische Unterstützung der Ukraine sind, aber ultrarechte Republikaner das im Kongress verhindern wollen, weil sie einfach aus Eigeninteressen alles verhindern wollen, was die Demokraten befürworten, egal ob es sinnvoll ist oder nicht. Und dass die „gemäßigteren“ Republikaner im Kongress aus Angst vor dieser radikalen Minderheit nicht gegen sie stimmen möchte. (Man mag mir gerne meine Einschätzung durch Belege widerlegen.)
zum Beitrag03.10.2023 , 00:06 Uhr
Liebe TAZ, sind es nun 100.000 oder 100 Millionen Griwna, die für die Instandsetzung des Gerichts erforderlich sind? Sie schreiben, dass sich die Kosten auf 100 Millionen belaufen. Dann schreiben Sie, dass zwar die Ausschreibung für Weihnachtsverschönerung von 6 Millionen Griwna abgelehnt, aber die Reparatur des Gerichts für 100.000 Griwna bewilligt worden sei.
Irgendwie kann ich verstehen, dass versucht wird, in Odessa durch Weihnachtsschmuck ein Bild von Normalität zu erzeugen. Das hat ja auch positive psychologische Effekte auf die Bevölkerung. Wenn allerdings die Mehrheit der Einwohner das Geld lieber in die Verteidigung ihres Landes gegen den russischen Aggressor stecken möchte, dann erfüllt der Weihnachtsschmuck nicht seinen beabsichtigten Zweck und soll unterbleiben. Die Funktionsfähigkeit von Gerichten ist wiederum auch in einem Krieg wichtig. Nur stellt sich auch da die Frage, ob statt des teuren Wiederaufbaus des Gerichtsgebäudes andere (leider immer weniger) intakte vorhandene Gebäude benutzt werden können. Jedenfalls habe ich Respekt davor, dass die Menschen in der Ukraine Gelder lieber für die Verteidigung ihres Landes als für Weihnachtsfeeling verwendet sehen möchten. Und es stimmt mich traurig, ja fassungslos, dass sie überhaupt vor diese Wahl gestellt sind.
zum Beitrag02.09.2023 , 02:24 Uhr
Was ich nicht verstehe, dass Herr Aiwanger sich nicht direkt nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe vollumfänglich von seinen „jugendlichen Verfehlungen“ distanziert hat. Das scheibchenweise Zugeben nicht mehr abzuweisender Fakten, das Relativieren, das Ausflüchte Suchen und die erst nach 5 Tagen auf Druck der Öffentlichkeit (entgegen seiner sonstigen Gepflogenheiten nicht frei gesprochene, sondern abgelesene) Erklärung, sich für eventuelle Verfehlungen zu entschuldigen, verbunden mit vielen zumindest am rechten Ufer fischenden Aussagen als Erwachsener lassen eben Zweifel aufkommen, ob er sich wirklich von seinem Verhalten als 17jähriger distanziert.
Eine Bemerkung unabhängig davon: Ich sehe Kommentare wie „es war doch nur ein „Dummer-Jungen-Streich“ als sehr problematisch an. Er war ein 17jähriger Gymnasiast, der im Geschichtsunterricht von der grausamen Nazizeit mit dem Holocaust wissen musste, und kein Kind mehr.
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