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24.06.2023 , 17:43 Uhr
Liebe taz,
bitte bezeichnet Altenpfleger:innen nicht als Hilfskräfte.
"Berufe in qualifizierten Pflegehilfstätigkeiten, etwa Altenpfleger:innen und Pflegeassistent:innen, werden auf Länderebene geregelt. Für sie ist in Deutschland eine Ausbildung von ein bis zwei Jahren erforderlich."
Es handelt sich bei Altenpfleger:innen um Fachkräfte, die eine drei jährige Ausbildung absolviert haben! Sie sind anderen Pflegefachkräften gleichgestellt!
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