Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
03.12.2020 , 11:19 Uhr
Es gibt speziell für Langzeitarbeitslose eine gesetzliche Regelung, die Behinderte im Vergleich zu Nichtbehinderten deutlich diskriminiert, darauf wollte ich hier einmal hinweisen. Erscheint unglaublich, und ist wohl nicht wirklich beabsichtigt worden, sondern auf mangelnde Sorgfalt im Gesetzgebungsverfahren zurückzuführen, aber andererseits für Betroffene sehr real, und wird es auch dann noch sein, wenn die Coronazeit endlich endlich einmal durchgestanden sein wird.
Also: Nach §16 i SGB II können Langzeitarbeitslose durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter nach fünf Jahren Bezug von ALGII (das bekannte Hartz IV) durch einen sehr großzügigen Lohnzuschuss an einen neuen Arbeitgeber gefördert werden, nämlich maximal für einen Zeitraum von 5 Jahren mit Lohnzuschüssen pro Jahr von 100/100/9 0/80/70 %. Der Arbeitgeber kann also im Schnitt bis zu 88% des Lohns ersetzt bekommen, wenn er einen solchen Langzeitarbeitslosen einstellt. Das ist eine Menge, erscheint aber, wenn man die Realität kennt, so wie in dem Artikel über Herrn Biermann beschrieben, angesichts der Schwierigkeiten für Langzeitarbeitslose, einen Job zu finden, leider nur zu angemessen. Der Punkt ist nun, dass das alles nur dann gilt, wenn der Langzeitarbeitslose nicht behindert ist. Ist er behindert, und ist dieser Fakt der Arbeitsverwaltung bekannt, ist für solche Fördermaßnahmen nicht mehr die Arbeitsverwaltung sondern die Deutsche Rentenversicherung DRV zuständig. Die DRV aber fördert nicht nach §16 i SGBII sondern nach § 50 SGB IX. Dort beläuft sich die maximale Förderhöhe nur auf durchschnittlich 30% Lohnkostenzuschuss, und das reicht nicht, um die tiefsitzende Antipathie - jenseits allem öffentlichen sozialromantischem Geschwafel - von Arbeitgebern gegenüber Langzeitarbeitslosen zu überwinden, erst recht nicht, wenn es sich um Behinderte handelt und wegen Corona sowieso karge Zeiten angebrochen sind.
Aber auf jeden Fall viel Glück für Herrn Biermann mit seiner Eismanufaktur!
zum Beitrag07.10.2014 , 12:37 Uhr
Das beste Interview, das ich je in der taz gelesen habe. Geführt vom Großmeister des Qualitätsjournalismus (Achtung, Leser, Ironie), das ist irgendwie peinlich für die taz. Kohl ist in Tat niedergemacht worden, wie er es nie verdient hat. Er hatte in seiner Politik eine europäische Perspektive, die den heutigen verkrampften nationalen Wettbeweberbspolitikern jeder Richtung wie ein unverständliches Lied vergessener Tonalität aus längst vergangener Zeit vorkommen muß.
zum Beitrag