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meine Kommentare
06.10.2014 , 20:48 Uhr
Und nicht zu vergessen: Er hat auch gegen Persönlichkeitsreche und gegen die Nutzerbedingungen der App Grindr verstoßen:
Grindr verbietet den Nutzern, die Applikation auf externen Bildschirmen oder in öffentlichen Räumen auszustellen (Paragraph 5, Absatz 2, Zeile 9).
http://grindr.com/terms-of-service
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