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10.12.2022 , 00:47 Uhr
Der Paragraf 340 Körperverletzung im Amt hat es in sich: Nicht nur der aktive Beamte, der die KV begeht ist strafrechtlich relevant sondern auch die anderen in seiner Nähe befindlichen Polizisten werden verfolgt. Laut Text ist strafbar, wer die KV begeht oder b e g e h e n läßt. Von den anderen Polizisten verlangt der Gesetzgeber, dass sie gegen den handelnden Polizisten sofort vorgehen und ihn an weiteren Handlungen hindern sollen. Wer das in der Situation nicht tut ist Mittäter. Folge: Bei einer andauernden KV i. Amt gibt es nur Täter und keine Zeugen unter den beteiilgten Polizisten. Folge einer Strafanzeige eines Opfers ist dann: Alle Polizisten die dabei waren sind Beschuldigte und haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Mit dieser Problematik findet die StA leider keine Zeugen unter den Polizisten. Denn jeder Polizist, der eine Aussage macht, wird sofort gefragt, warum er die KV nicht verhindert oder beendet hätte. Das ist der Fehler im System.
Ich denke, dass zu wenige Polizisten diesen Pferdefuß kennen. So schliddern alle guten und lieben Polizisten in ihr Ungemach, wenn ein "Kollege" über die Strenge haut. Es gibt bei der Polizei, wie auch woanders, immer agiligere Polizisten, die sehr oft in Überschätzung ihrer Macht alle hinter sich zu wissen und sich aggressiv und anmaßend verhalten. Von diesen "Kollegen" sei nachdrücklich gewarnt!! Besser ein Kameradenschwein zu sein, als irgendwo mit reingezogen zu werden.
Die Polizei in HH aber auch in allen anderen Polizeibehörden sind gut beraten, Anlaufstellen für die anonyme Meldung von solchen übergriffigen Polizisten zu installieren. Das hilft die Spreu vom Weizen zu trennen.
Ich möchte nicht mit einem "Kollegen" auf Streife unterwegs sein, der in Nullkommanichts sofort mit einem Bürger in eskalierenden Streit gerät, und dann zuschlägt. Dann muss ich nicht nur den "Kollegen" daran hindern weiter zuzuschlagen sondern muss mich auch noch gegen die berechtigte Gegenwehr des Bürgers wehren.
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