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09.12.2022 , 15:17 Uhr
Darf ich auf meinen Fall hinweisen, der am 09.01.2023 (9Uhr) in die Berufung vor dem LG-Bielefeld geht? Ich bin seit zweimaliger häuslicher Polizeigewalt und 3-stundenlangem Gewaltmartyrium vollständig erwerbsgemindert. Wirbelfrakturen, gebrochenes Knie, geschädigte Schultern,... Nach dem ersten Einsatz kamen diese eine Woche später nochmal, bedrohten mich mit "Körperverletzung? Machen wir gerne wieder" - und kamen dann nach einem halben Jahr wirklich nochmals - weil ich diese anzeigte. Ich wurde dann in die Psychiatrie für einen Tag gebracht - damit diese mutmaßlich in Ruhe den Tatort "dekorieren" konnten und das Gericht dann entsprechend einen schlechten Eindruck bekommt... Bislang hat in erster Instanz jedoch mein "Anwalt" - Pflichtverteidiger gegen meinen Willen - meine Beweismittel sogar verhindert! Genaueres habe ich auf meiner Internetseite stoerpegel.de beschrieben, teilweise Aufnahmen dort auch schon veröffentlicht. Ich würde mich über jede Kontaktaufnahmen freuen, Redakteur*innen stelle ich auch meine Aufnahmen zum Faktencheck gerne zur Verfügung. Es werden 15 Polizist*innen geladen, 5 Verhandlungstage bislang angesetzt... und das wird nicht reichen. Fast alle meiner Strafanträge bislang "abgelehnt", jedoch selbst deren Zivilverfahren wegen angeblich durch mich verletztem Finger umgehend durchgeführt. Doch meine Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, will kein Anwalt - bislang haben mehrere kassiert, jedoch absolut nichts bewirkt - außer weiterer Verzögerungen und Kosten.
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