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10.11.2023 , 09:34 Uhr
Schön gemacht, das Einzige, was ich vermisse, ist der Hinweis, daß der Kampf zumindest in der Natur nicht tödlich ist und i. d. R. sogar ohne größere Blessuren endet. Der Schwächere haut einfach ab. Nur wenn der Mensch dazu keine Möglichkeit gibt, im Kampffisch-Glas, kann der Kampf tödlich enden.
zum Beitrag19.11.2022 , 08:08 Uhr
Das Urteil scheint mir durchaus vertretbar. Letztlich stehen hier zwei Grundrechte gegeneinander, Demonstrationsfreiheit und Reisefreiheit. JEDE Demo behindert den Verkehr. Und da ist es ständige Rechtsprechung, daß eine Einschränkung der Reisefreiheit hingenommen werden muß, um die Demonstrationsfreiheit zu ermöglichen. Eine Nötigung kann ich hier also nicht erkennen, und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erst recht nicht, die bloße Anwesenheit ist ja, ebenfalls nach langjähriger Rechtsprechung, keiner. Allenfalls käme m. E. eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Genehmigung infrage, aber waren da überhaupt genügend Personen beteiligt, um als Versammlung zu zählen? Und wenn ja, gilt diese Demo möglicherweise als spontan (und daher erlaubt)? Einige schwurbeln hier über die Gefährdung Unbeteiligter. Aber die Verzögerung von Rettungseinsätzen entsteht ja nicht durch den Stau per se, sondern durch die Unwilligkeit der Autofahrer, eine Rettungsgasse zu bilden. DA wären Strafbefehle durchaus angemessen! Und wo wir schon einmal von gleichem Recht für alle sprechen: Müßte dann nicht jeder Autofahrer, der rücksichtslos in zweiter Reihe parkt und so potenziell Rettungseinsätze behindert, wegen (versuchten) Mord belangt werden? Mordmerkmale: gemeingefährliches Mittel und niederes Motiv (bewertet einig Sekunden seiner Zeit als wichtiger als das Leben anderer Menschen)? Auf einer grundsätzlichen Ebene: Was ist von einer Gesellschaft zu halten, in der es völlig ok ist, rücksichtslos die Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel zu verfrühstücken, der Widerstand dagegen aber kriminalisiert wird?
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