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16.10.2023 , 10:47 Uhr
Den Wasserbetteffekt gibt es tatsächlich nicht bei dem geplanten Preisdeckel. Nur ist dieser wie beschrieben kaum zu halten.
zum Beitrag14.11.2022 , 14:42 Uhr
Kurze Anmerkungen zum Kommentar: „Eine nachträgliche Kompensierung klingt zwar gut“: Natürlich darf das Energiegeld nicht nachträglich ausgezahlt werden. sondern im Voraus. Die finanzielle Grundlage sind ja nicht die Mehreinnahmen aus der CO2-Steuer (wie in der Schweiz), sondern die geplanten Subventionen. „Umstieg braucht Kapital, Zeit und Handwerker“: Anders als bei der Reform in der Schweiz spielt die Anpassung durch Investitionen eine untergeordnete Rolle. Das Energiegeld hat kurzfristige Ziele: Ausgleich der durchschnittlichen Mehrkosten und Einsparung durch Verhaltensänderung. „Vervierfachung des Gaspreises… ist für viele, ob privat oder gewerblich der Unterschied zwischen Fortbestand oder Insolvenz“: Analog dem Schweizer Modell könnten die für den Deckel notwendigen Subventionen als Direktzahlungen an die Unternehmen fließen (in der Schweiz proportional zur Lohnsumme bei der staatlichen Rentenkasse). Natürlich wird es auch hier Verlierer geben. Das sind aber eher die energieintensiven Branchen, nicht die kleinen Mittelständler und Handwerker. „Eine Lenkungswirkung ist auch mit dem Deckel gegeben“: Das stimmt für eher einkommensschwache Haushalte, nicht aber für gut- und besserverdienende Haushalte, bei denen die Energiekosten eine eher marginale Rolle spielen. Genau hier wäre aber das größte Einsparungspotential. „Strom muss billiger werden“: Genau das ist grundfalsch. Billiger Strom führt genauso wie billiges Gas zu Verschwendung. Auch Solarstrom ist nur begrenzt vorhanden. Richtig ist, dass Energie grundsätzlich teuer werden muss, um Lenkungswirkung und notwendige Einsparungen zu erzielen.
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