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26.08.2014 , 18:53 Uhr
Hier ist noch ein Fehler:
"...das sei aber wäre im liberalen Hamburg wohl auf wenig Verständnis gestoßen."
Ich finde, es wird nicht klar, ob die Richerin die Angeklagte tatsächlich deswegen zu so einer hohen Strafe verurteilt hat, weil sie sie für eine Gesinnungstäterin hält (Ist das ein Straftatbestand??). Außerdem: Hatte sie Plakate dabei? Sie schreiben nur, dass sie einen Pinsel und keinen Klebstoff dabeihatte.
Insgesamt: Der Inhalt Ihres Artikel wäre interessant, ist aber kaum nachvollziehbar. Sorry.
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