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03.10.2023 , 19:45 Uhr
Manchmal liegt es auch daran, dass es den Chefs/Chefinnen einfach an der notwendigen Führungskompetenz mangelt ..
zum Beitrag01.08.2023 , 07:29 Uhr
Wie sagt man: "Lügen haben kurze Beine!" - Jetzt stellt sich nicht nur die Frage "warum man das Gutachten überhaupt zurückgehalten hat?" - Sondern auch "wer politisch dafür verantwortlich zu machen ist?"
Und welcher (und wessen!) Interessenslage das Zurückhalten des Gutachtens entsprach?"
Die Antwort auf diese Fragen könnte interessant werden ...
zum Beitrag19.08.2013 , 15:19 Uhr
Frau Ziegert stellte u.a. fest, dass ein Teil der Gutachter in einer (exklusiven) wirtschaftlichen Abhängigkeit zu der Beauftragung der Erstellung von Gutachten steht. Andrerseits führt Frau Ziegert auch aus, dass Staatsanwaltschaften wie auch Gerichte offensichtlich nicht abgeneigt sind Gutachter nach dem “gewünschten Ergebnis” auszuwählen.
Daraus läßt sich (meine Interpretation!) zumindest der sicher nicht unberechtigte Schluss ziehen, dass ein Teil der Gutachter bei der Beauftragung auch von einem “goodwill” von Staatsanwaltschaften wie auch Gerichten abhängig ist!?
Und wenn man die sogenannten “Gutachter” nicht als göttergleiche Wesen ansieht – die frei von menschlichen Schwächen sind – dann dürfte die wirtschaftliche Abhängigkeit einzelner Gutachter zu Beauftragungen nicht gänzlich ausschließen lassen, dass der eine oder andere der sogenannten Gutachter nicht auch versucht sein könnte, die “Erwartungshaltung” seines Auftraggebers zu erfüllen!?
Gäbe es keinen “Fall Mollath” dann mag letzter Gedanke abwegig erscheinen!- Der “Fall Mollath” hat jedoch aufgezeigt, dass (zumindest!) im bayerischen Justizapparat Mechanismen ablaufen können – die fern jeder “qualifizierten Begutachtung” eines Individiums – im Ergebnis zur Einweisung in die Forensische Psychiatrie führen können!
Und wie man im “Fall Mollath” auch erkennen kann, können “nicht-genehme Prognosen” auch jederzeit durch “genehme Prognosen und Fern-Gutachten” ersetzt werden!
Und das “Gutachten nach Aktenlage” und/oder eine “Begutachtung im Gerichtssaal” offensichtlich gängige Praxis sind um die “Unterbringung im Maßregelvollzug” zu rechtfertigen, führt u.a. auch Frau Ziegert aus!- Wenn man hierbei mit einbezieht, dass diese Art und Weise der Begutachtung auch eine Unterbringung auf “unbestimmte Dauer”zu rechtfertigen vermag, dann ist das eine erschreckende Erkenntnis!
zum Beitrag