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22.08.2014 , 18:32 Uhr
Art. 6 Abs. 1 GG sagt lediglich, das Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Eine Definition von Ehe oder Familie gibt es im GG meines Wissens nicht. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes viele Dinge eben nicht eindeutig klar gestellt, weil ihnen sehr wohl bewusst war, dass die Gesellschaft sich verändert.
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