Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
04.01.2024 , 18:14 Uhr
Ehrlich gesagt, kann ich nicht verstehen, was an dieser Abschiebung falsch oder gar unmenschlich gewesen sein soll. Die Familie aus Georgien wurde nicht verfolgt, folglich hat sie auch kein Asyl oder ein anderes Bleiberecht erhalten. Der Asylantrag wurde bereits 2019 letztinstanzlich abgelehnt. Ihnen war also klar, dass sie nicht bleiben konnten. Es fand mit Sicherheit auch eine Beratung über eine freiwillige Ausreise statt, die wollte man aber nicht. Was soll also unser Land tun: weiterhin eine 7köpfige Familie unterhalten, denn gearbeitet haben sie nicht und das war auch aufgrund der Erkrankung des Vaters nicht abzusehen. Dass die Kinder in die Schule gingen, kann kein Bleibegrund sein, denn wir haben Schulpflicht. Es handelte sich also um Armutsflüchtlinge, die in Georgien Schwierigkeiten hatten und haben, ihr Auskommen zu erwirtschaften. Nur....ist Deutschland tatsächlich dafür zuständig, eine Familie aus dem Ausland ohne Aufenthaltsberechtigung auf Dauer zu alimentieren? Doch wohl eher nicht! Dass die Kinder die Abschiebung als entsetzlich empfanden, kann ich nachvollziehen, doch es wäre an den Eltern gewesen, die Kinder darauf vorzubereiten, das hat man aber wohl unterlassen und damit den Kindern Schaden zugefügt. Es sind nicht die deutschen Behörden oder die Polizei die sich falsch verhalten haben, sondern die Eltern, die selbst gehofft hatten, bleiben zu können und diese Hoffnung an ihre Kinder weitergegeben haben....
zum Beitrag28.08.2022 , 23:58 Uhr
Ich gehe mal davon aus, dass es Gründe gibt, warum die Härtefallkommission bereits im Jahr 2019 diesen Fall abgelehnt hat. Vermutlich sind diese Gründe nicht bekannt, so dass die Menschen die Ablehnung nicht nachvollziehen können. Was bekannt ist, ist dass die medizinische Behandlung von Herrn Pham nicht 9 Monate gedauert hat und eine Rückkehr nach Deutschland innerhalb der erlaubten 6 Monate problemlos möglich gewesen wäre. Was auch bekannt ist: Herr Pham erhielt vor seiner Ausreise Hartz4, war also seit längerem arbeitslos und er spricht wohl sehr schlecht deutsch, gemessen an der Aufenthaltsdauer in Deutschland. Bevor man die Entscheidung kritisiert, sollte man alle Details wissen, was hier definitiv nicht der Fall ist!
zum Beitrag