Nutzung für 99 Jahre WOHNUNGSPOLITIK Das Erbbaurecht ist ein altes Instrument zur Förderung sozialer Zwecke durch die öffentliche Hand. Heute wird es kaum noch genutzt – völlig zu Unrecht Von ROLF NOVY-HUY Ausgabe vom 23.10.2010, Seite 46, EXPERIMENTDAYS 10 Download (PDF)