MINDESTLOHN GEFORDERT : Klage nichtig
Kann ein Arbeitnehmer gefeuert werden, weil er den Mindestlohn gefordert hat? Das Berliner Arbeitsgericht hat das jetzt verneint. Eine Kündigung sei unwirksam, wenn sie eine Reaktion auf die Forderung des gesetzlichen Mindestlohnes sei, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das sei als verbotene Maßregelung anzusehen. Ein Hausmeister hatte geklagt. Er war wöchentlich 14 Stunden beschäftigt und bekam 315 Euro, was einen Stundenlohn von 5,19 Euro ergab. Laut Gericht forderte der Mann den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. (dpa) (Urteil vom 17. 04. 2015 – 28 Ca 2405/15)